22.02.2015, 15:57
Zitat:Original von Woodpecker61... keine Angst, auch die Kennzeichenvergabe ist penibel genau geregelt, und zwar in der FZV. Und dort steht leider das Wörtchen" kann" bei dem Paragraphen, der Problemfälle und Ausnahmen bei den hinteren Kennzeichen regelt. Für vorne sind im Gesetz keine Ausnahmen definiert.
Jeder Schei$$ hier in Deutschland ist irgendwie geregelt nur das nicht.
Naja zum Glück hat jeder Zulassungsstellenleiter ja einen Vorgesetzten. Dann muß man halt den Dienstweg weitergehen und auf Verständnis hoffen.
Das wirklich ungünstige ist aber, dass der Gesetzgeber von dir verlangen darf, bis zu zehn Prozent des Fahrzeugwerts für den Umbau deiner Karre auszugeben, nur damit du irgendwie ein Kuchenblech montiert bekommst. Dabei spielt das Aussehen überhaupt keine Rolle. Wir reden also von deutlich vierstelligen Beträgen, nur für das Nummernschild. Insofern sollte man vorsichtig sein mit Dampf machen, damit die Schreibtischhengste nicht mit dem Paragraphen um die Ecke kommen und dann auf stur stellen.
Viele Grüße, Mirko