15.09.2014, 10:01
Danke. Sie sind passend zu den Windabweisern und Türgriffen schwarz matt lackiert.
Hab' nochmal bissel recherchiert und finde in der aktuellen StVO §54 Fahrtrichtungsanzeiger nur zwei Aussagen:
"Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann."
--> Das lässt allerlei Interpretationsspielraum.
"An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein"
--> Die Vette ist nicht mehr als 6m lang.
Was 95 in der StVO stand: keine Ahnung. Ansonsten kenne ich nur die Regel: was dran ist muss auch funktionieren. Kann mich an Zeiten erinnern, da waren dritte Bremsleuchten verboten, später wurden sie zur Pflicht.
Hab' nochmal bissel recherchiert und finde in der aktuellen StVO §54 Fahrtrichtungsanzeiger nur zwei Aussagen:
"Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann."
--> Das lässt allerlei Interpretationsspielraum.
"An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein"
--> Die Vette ist nicht mehr als 6m lang.
Was 95 in der StVO stand: keine Ahnung. Ansonsten kenne ich nur die Regel: was dran ist muss auch funktionieren. Kann mich an Zeiten erinnern, da waren dritte Bremsleuchten verboten, später wurden sie zur Pflicht.