15.03.2014, 11:32
Ja Achim, da geb ich dir gerne Recht. In Hessen ist der Druck wegen Marburg unglaublich hoch auf die Kollegen da oben. Wenn wir hier für Fahrzeuge die in Hessen zugelassen sind was machen sollen schrillen auch nur noch die Alarmglocken weil der Ärger schon vorprogrammiert ist. Dafür verantwortlich ist aber die Regierung in Hessen und nicht der TÜV, der in Hessen im Übrigen rein staatlich ist und deshalb auch nicht TÜV sonder TÜH heißt, also Technische Überwachung Hessen, also nix mit dem TÜV SÜD oder anderen TÜV´s zu tun hat.
Grundsätzlich ist es so, dass alles was im Zuge von 19(2) oder 21 gemacht wird genau dokumentiert und nachgewiesen werden muss. Wir werden hier wegen der QM-Kontrolle massiv kontrolliert. Also ist das im Normalfall unumgänglich, dass für Zubehörteile wie Felgen Prüfnachweise beigebracht werden müssen oder gerade bei unterschiedlichen Abrollumfängen von Vorder-zu Hinterachse ne Reifenherstellerunbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich ABS/ASR-Tauglichkeit vorhanden sein muss. Aber die bekommt man in aller Regel problemlos und kostenfrei. Bei Serienteilen wie ner C6 Felge ist das natürlich anders weils dafür keine Festigkeitsnachweise von GM gibt. Also liegt das nun beim Prüfer ob er das auf seine Kappe nimmt, der zuerst mal ne Anerkennung als amtlich anerkannter Sachverständiger haben muss, um ne Einzelabnahme ohne Teilegutachten durchführen zu können. Und nicht jeder kennt ne original C6 Felge, was auch logisch ist.
So wie mein Kollege vom TÜV SÜD der das letztlich positiv auf die Reihe gebracht hat sollte es auch laufen und so läuft das auch in meiner Praxis. Es ist immer gut wenn man zuerst mal vorab zu der Prüfstelle geht wenn man nen Sonderfall hat und das mit dem zuständigen Mitarbeiter vor Ort klärt was möglich und nötig ist.
Aber ich denke jetzt beenden wir dieses Thema besser wieder da es nix mit dem ursprünglichen Thread zu tun hat und ins uferlose geht. Wenn einer ne Frage zu irgendwelchen zulassungstechnischen Problemen oder Eintragungen etc. hat kann er mich gerne anschreiben.
Gruß Andreas
Grundsätzlich ist es so, dass alles was im Zuge von 19(2) oder 21 gemacht wird genau dokumentiert und nachgewiesen werden muss. Wir werden hier wegen der QM-Kontrolle massiv kontrolliert. Also ist das im Normalfall unumgänglich, dass für Zubehörteile wie Felgen Prüfnachweise beigebracht werden müssen oder gerade bei unterschiedlichen Abrollumfängen von Vorder-zu Hinterachse ne Reifenherstellerunbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich ABS/ASR-Tauglichkeit vorhanden sein muss. Aber die bekommt man in aller Regel problemlos und kostenfrei. Bei Serienteilen wie ner C6 Felge ist das natürlich anders weils dafür keine Festigkeitsnachweise von GM gibt. Also liegt das nun beim Prüfer ob er das auf seine Kappe nimmt, der zuerst mal ne Anerkennung als amtlich anerkannter Sachverständiger haben muss, um ne Einzelabnahme ohne Teilegutachten durchführen zu können. Und nicht jeder kennt ne original C6 Felge, was auch logisch ist.
So wie mein Kollege vom TÜV SÜD der das letztlich positiv auf die Reihe gebracht hat sollte es auch laufen und so läuft das auch in meiner Praxis. Es ist immer gut wenn man zuerst mal vorab zu der Prüfstelle geht wenn man nen Sonderfall hat und das mit dem zuständigen Mitarbeiter vor Ort klärt was möglich und nötig ist.
Aber ich denke jetzt beenden wir dieses Thema besser wieder da es nix mit dem ursprünglichen Thread zu tun hat und ins uferlose geht. Wenn einer ne Frage zu irgendwelchen zulassungstechnischen Problemen oder Eintragungen etc. hat kann er mich gerne anschreiben.
Gruß Andreas