14.03.2014, 00:23
Hallo,
ich habe ja auch eine TÜV Odysse wegen Eintragung von Felgen und Spurverbreiterung hinter mir. Allerdings habe ich ja auch die C6 Felgen eintragen lassen, was zwar hier nichts mit dem Thema zu tun hat, wohl aber die Eintragung der Spurverbreiterung. Meine Erfahrungen sind wie folgt:
Auf der HA wollte ich 20 mm eingetragen habenauf der VA 10mm. In dem Gutachten von SCC sind unter Punkt 2.2.1. Zulässige Kombinationen der Distanzringe an Vorder- und Hinterachse, alle zulässigen Kombinationen aufgezählt. Somit waren die verschiedenen Stärken der Spurverbreiterung kein Thema mehr. Da ich einen sehr kooperativen Prüfer hatte, sind zu guter Letzt HA 25 mm und VA 5 mm geworden. VA lag aber nur daran, dass ich keine Lust hatte längere Radbolzen zu verbauen und bei 5 mm blieben genug Umdrehungen der Radmutter übrig um den Vorschriften Folge zu leisten.
Wie bereits oben erwähnt kannst Du die Eintragung nur beim TÜV (§21) machen lassen. Dekra etc. dürfen das nicht. Über 5 mm Spurplatte brauchst Du leider neue Radbolzen und hier empfiehlt es sich die Nabe abzubauen (geht auch ohne, ist aber "nicht gut").
Für 20 mm und mehr haben die Spurplatten ihre eigenen Radbolzen und die Radbolzen des Fahrzeugs müssen gekürzt werden, wenn die Felgen keine Aussparungen haben. Die Bolzen lassen sich mit einer guten Eisensäge sehr leicht kürzen. Hier bitte beachten dass sie abhängig von der Scheibenstärke nicht zu kurz werden. Einmal für 20 mm sauber gekürzt ist für 25 mm Platten schon zu kurz.
Mit dem hier beigefügten Gutachten hätte ich bei keinem TÜV wegen verschiedener Stärken Probleme gehabt. Ich musste nur wegen der Felgen kämpfen. Probier es mal damit. Viel Glück und
Viele Grüße,
Achim
ich habe ja auch eine TÜV Odysse wegen Eintragung von Felgen und Spurverbreiterung hinter mir. Allerdings habe ich ja auch die C6 Felgen eintragen lassen, was zwar hier nichts mit dem Thema zu tun hat, wohl aber die Eintragung der Spurverbreiterung. Meine Erfahrungen sind wie folgt:
Auf der HA wollte ich 20 mm eingetragen habenauf der VA 10mm. In dem Gutachten von SCC sind unter Punkt 2.2.1. Zulässige Kombinationen der Distanzringe an Vorder- und Hinterachse, alle zulässigen Kombinationen aufgezählt. Somit waren die verschiedenen Stärken der Spurverbreiterung kein Thema mehr. Da ich einen sehr kooperativen Prüfer hatte, sind zu guter Letzt HA 25 mm und VA 5 mm geworden. VA lag aber nur daran, dass ich keine Lust hatte längere Radbolzen zu verbauen und bei 5 mm blieben genug Umdrehungen der Radmutter übrig um den Vorschriften Folge zu leisten.
Wie bereits oben erwähnt kannst Du die Eintragung nur beim TÜV (§21) machen lassen. Dekra etc. dürfen das nicht. Über 5 mm Spurplatte brauchst Du leider neue Radbolzen und hier empfiehlt es sich die Nabe abzubauen (geht auch ohne, ist aber "nicht gut").
Für 20 mm und mehr haben die Spurplatten ihre eigenen Radbolzen und die Radbolzen des Fahrzeugs müssen gekürzt werden, wenn die Felgen keine Aussparungen haben. Die Bolzen lassen sich mit einer guten Eisensäge sehr leicht kürzen. Hier bitte beachten dass sie abhängig von der Scheibenstärke nicht zu kurz werden. Einmal für 20 mm sauber gekürzt ist für 25 mm Platten schon zu kurz.
Mit dem hier beigefügten Gutachten hätte ich bei keinem TÜV wegen verschiedener Stärken Probleme gehabt. Ich musste nur wegen der Felgen kämpfen. Probier es mal damit. Viel Glück und
Viele Grüße,
Achim
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