14.03.2014, 00:05
Schwachsinn, mit ner 25er Adapterscheibe in Verbindung mit ner Serienfelge ist die Radabdeckung nicht mehr ausreichend, dann ist es klar dass die nicht mehr eingetragen werden. Würd ich auch nicht machen. Da gibts klare Richtlinien was zulässig ist und was nicht. Was meinst was passiert, wenn so ein Auto in ne Polizeikontrolle gerät? Dann heißt es, wer hat das abgenommen? Dann hilft erstens der ganze Eintrag nix weil das Ganze einfach unvorschriftsmäßig ist und zweitens kriegt der Prüfer auch noch eine auf den Sack. So einfach ist das. Also hört auf auf dem TÜV rumzutrampeln. Die machen alle nur ihren Job so wie ich auch und das was geht. Und was nicht geht geht eben nicht. Unterschiedliche Sichtweisen gibts dafür jedenfalls nicht weil alles vom Gesetzgeber klar geregelt ist, auch wenn das immer wieder behauptet wird.
Gruß Andreas
Gruß Andreas