22.07.2013, 20:03
Ich weiß, dass der Anwalt ggf. von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass alleine das Vorhandensein der Rechtsschutzversicherung viele dazu animiert, nicht nur im Bedarfsfall einen Anwalt einzuschalten.
Ich möchte niemanden vorschreibe, wann er wen beauftragen soll, es gibt ja auch Einkaufs- oder Gassigeh-Service, jeder soll beauftragen wen er will.
Ich habe lediglich die Notwendigkeit hinterfragt.
Gruß Thomas
Ich möchte niemanden vorschreibe, wann er wen beauftragen soll, es gibt ja auch Einkaufs- oder Gassigeh-Service, jeder soll beauftragen wen er will.
Ich habe lediglich die Notwendigkeit hinterfragt.
Gruß Thomas
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
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