29.03.2013, 00:22
Zitat:Original von Azrael1
...aber ich hab das Glück, dass der Tüv das grundsätzlich bei mir anmeckert.
Hallo Gerhard,
ich fahre schon im 8. Jahr ohne diese Abdeckungen und bislang hat kein TÜV-Prüfer die fehlenden Kappen bemängelt.
Edit:
Tatsächlich kann die Plakette verweigert werden, falls die Abdeckung fehlt.
Es ist aber nur die Rede vom Adecken des + Pol.
Solche Dinger gibt´s unter dem Begriff Batteriepolabdeckungen im Netz zu finden.
Gruss
Markus