02.02.2013, 15:37
Nun mal nicht alles durcheinander bringen! Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht § 249 BGB. Dieser kommt also zum tragen bei einem fremdverschuldeten Unfall.
Nur im Kaskobereich wird zwischen Marktwert und Wiederherstellungswert unterschieden. Dafür sind dann auch entsprechende Gutachten erforderlich die beide Werte beinhalten. Ein echtes MN-Fahrzeug oder sehr aufwendig restauriertes Fahrzeug sollte daher zum Wiederherstellungswert versichert werden.
Gruß
Matthias
Nur im Kaskobereich wird zwischen Marktwert und Wiederherstellungswert unterschieden. Dafür sind dann auch entsprechende Gutachten erforderlich die beide Werte beinhalten. Ein echtes MN-Fahrzeug oder sehr aufwendig restauriertes Fahrzeug sollte daher zum Wiederherstellungswert versichert werden.
Gruß
Matthias
The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin