19.10.2012, 20:43
Mit dem 3.Jahr wollte ich nur ausdrücken das dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und vom Hersteller "freiwillig" zur Verfügung gestellt wird.
Der Rest ist mir bekannt und wird auch nicht angezweifelt.
Wie wird aber die vertragliche Situation durch einen 2.oder3. Käufer gehandhabt imd Falle eines vermeintlichen Garantieanspruchs im 3.Jahr des Fahrzeugs?
Der,z.B. 3. Käufer,ist ja nicht direkt mit dem Hersteller in eine Vertragssituation getreten.
Der Rest ist mir bekannt und wird auch nicht angezweifelt.
Wie wird aber die vertragliche Situation durch einen 2.oder3. Käufer gehandhabt imd Falle eines vermeintlichen Garantieanspruchs im 3.Jahr des Fahrzeugs?
Der,z.B. 3. Käufer,ist ja nicht direkt mit dem Hersteller in eine Vertragssituation getreten.
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