19.10.2012, 20:36
Zitat:Original von Molle
@GFoL
ich denke das 3. Jahr Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Nein. Es ist ein vertraglicher Anspruch eines Garantienehmers gegen den Garantiegeber GM.
Zitat:Da hat der Kunde die Auswahl und muss nicht die Werksgarantie in Anspruch nehmen sondern kann im Rahmen der Gewährleistung handeln.
Das kann der Käufer bereits beim Neukauf machen. Der Käufer hat (so die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde) das Wahlrecht, ob er auf Garantie oder Gewährleistung instandsetzen lässt.
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer (bei uns: Der Händler). Er umfasst allerdings nur Mängel, die bei Gefahrübergang (regelmäßig Übergabe der Kaufsache) bereits vorlagen.
Garantie ist ein vertraglicher Anspruch des Garantienehmers gegen den Garantiegeber (bei uns der Hersteller / Importeur). Art und Umfang werden durch die Vertragsbedingungen geregelt, inkl. gegenseitiger Pflichten.
Liegt ein Schaden vor und greifen beide Ansprüche so hat der Käufer/Garantienehmer ein Wahlrecht.