14.03.2004, 15:50
hallo!
da wohl zum einen nach wie vor allgemeine verunsicherung herrscht, wessen c5 wann von welcher rückrufaktion betroffen war/ist oder nicht, zum anderen aber nach dem "produkthaftungsgesetz" grundsätzlich jeder für schäden haftet, der -auch als händler- produkte in den verkehr bringt, von denen eine gefährdung ausgeht, die sich dann in einem konkreten schaden oder einer verletzung realisiert, empfehlen ich dringend, seinen jeweiligen gm-händler schriftlich (!) aufzufordern, ebenfalls schriftlich (!) innerhalb einer frist von 14 tagen zu bestätigen, dass das eigene fahrzeug grundsätzlich nicht von dem problem des lenksäulen blockierung betroffen ist.
sobald euer händler (oder gm) gezwungen wird, schriftlich "farbe zu bekennen" und sich damit ja auch rechtlich zu binden, kommt definitiv leben in´s spiel....
zum einen ist der händler dann gezwungen, sich schnellstens klarheit über die aktuelle problematik/rückrufaktionen bei gm zu verschaffen, zum anderen muss er sich dann ja auch "nach hinten" (gegenüber gm) für den (hoffentlich nie eintretenden!) haftungsfall absichern (motto "cover your ass").
sollten händler diese aktion krumm nehmen, dann fragt ihn einfach, ob es ihm spass machen würde, bei tempo 200 km/h mit dem gedanken an eine lenksäulenblockierung unterwegs zu sein (das sollte am besten schon im anschreiben zum ausdruck kommen).
um auf breiter front den maximalen aufklärungsdruck zu erzeugen, rege ich an, dass sich hierzu möglichst viele c5 owner aufraffen, diese massnahme zu ergreifen; ein musterschreiben stelle ich im bedarfsfalle gerne zur verfügung.
blockadefreie grüsse
michael
da wohl zum einen nach wie vor allgemeine verunsicherung herrscht, wessen c5 wann von welcher rückrufaktion betroffen war/ist oder nicht, zum anderen aber nach dem "produkthaftungsgesetz" grundsätzlich jeder für schäden haftet, der -auch als händler- produkte in den verkehr bringt, von denen eine gefährdung ausgeht, die sich dann in einem konkreten schaden oder einer verletzung realisiert, empfehlen ich dringend, seinen jeweiligen gm-händler schriftlich (!) aufzufordern, ebenfalls schriftlich (!) innerhalb einer frist von 14 tagen zu bestätigen, dass das eigene fahrzeug grundsätzlich nicht von dem problem des lenksäulen blockierung betroffen ist.
sobald euer händler (oder gm) gezwungen wird, schriftlich "farbe zu bekennen" und sich damit ja auch rechtlich zu binden, kommt definitiv leben in´s spiel....
zum einen ist der händler dann gezwungen, sich schnellstens klarheit über die aktuelle problematik/rückrufaktionen bei gm zu verschaffen, zum anderen muss er sich dann ja auch "nach hinten" (gegenüber gm) für den (hoffentlich nie eintretenden!) haftungsfall absichern (motto "cover your ass").
sollten händler diese aktion krumm nehmen, dann fragt ihn einfach, ob es ihm spass machen würde, bei tempo 200 km/h mit dem gedanken an eine lenksäulenblockierung unterwegs zu sein (das sollte am besten schon im anschreiben zum ausdruck kommen).
um auf breiter front den maximalen aufklärungsdruck zu erzeugen, rege ich an, dass sich hierzu möglichst viele c5 owner aufraffen, diese massnahme zu ergreifen; ein musterschreiben stelle ich im bedarfsfalle gerne zur verfügung.
blockadefreie grüsse
michael
mikeC5