06.07.2012, 15:21
Zitat:Original von MrGreen
Zitat:Original von Skavenwarrior
Hallo Hartmut,
ich weiss nicht genau wie die Regelung aussieht, aber du darfst Fahrten, die du zur Erlangung der Zulassung machen musst, auch ohne Zulassung machen.
Ist natürlich dann sone Sache mit Kasko :-/
Oh Mann, dann schreibe doch solch extrem wichtigen / gefährlichen Dinge einfach nicht wenn Du dich nicht auskennst!
Natürlich darf man KEINESFALLS alle Fahrten "zur Erlangung der Zulassung" einfach so machen! Die EINZIGSTE Fahrt die mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt ist, ist die auf direktem Weg zur Zulassungsstelle, und zwar auch nur wenn ungestempelte Kennzeichen amFahrzeug sind, das Fahrzeug auch vorher auf dich zugelassen war , UND du eine Doppelkarte (bez. den Code) für die Wiederzulassung mitführst!
Hm. Also, auf der Quittung, die ich bekommen habe steht:
"Dieser Beleg berechtigt gem. §10(4) FZV zu Fahrten vom Kfz-Haftpflicht-versicherten Fahrzeugen mit ungestempelten Kennzeichen innerhalb des (angrenzenden) Zulassungsbezirks und nur im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren."
Zur Werkstatt und zurück wäre ja dann laut Quittung und Aussage der Behörde erlaubt.
Aber ich denke, das Thema is eigentlich klar: Termin mit Fachmann ausmachen, Kurzzeit-Kennzeichen holen, zum Fachmann fahren, VIN Einschlagen lassen, zurück zur Behörde und die Kiste zulassen. Das alles in 3 Tagen und die Sache sollte dann geregelt sein.
Gruß,
Hartmut