15.09.2011, 15:32
Zitat:Original von Flex
Ich gebe Dir da teilweise recht - besser als ein Loch in den Rückfahrscheinwerfer zu bohren ist es allemal. Die NSL muss, soweit mir bekannt ist, ca. 10 cm Abstand zu der übrigen Beleuchtung haben. Ausserdem habe ich auf allen 4 Lampen eine Stopplichtfunktion. D.h. die Nebelschlussleuchte wäre beim Bremsen nicht als zusätzliches Licht zu erkennen. Mir egal... Aber ob das der TüV auch so sieht?
Die NSL muss doch nicht als zusätzliche leuchte gesehen werden, wenn man am bremsen ist, sieht man ja die 4 Bremslichter und weiss dass da ein Auto ist und im Nebel bremst. Was würde da ein zusätzlich leuchtendes NSL nützen? 6 Lichter die leuchten machen nicht wirklich mehr licht als 5 Lichter die Leuchten.
Aber das mit den 10cm Abstand müsste man nochmal prüfen.
Das einzige was ich mir als Problem vorstellen könnte ist das für NSL wie auch für die NSW eine maximalhöhe zur Fahrbahn vorgeschrieben ist.
Glaub ich aber nicht wirklich drann, denn für die Wirkung der NSL ist ja eine direkte Sichtverbindung von rückwärtigem Verkehr auf die Leuchte ausschlaggebend, und die wird nicht besser wenn die Leuchte tiefer sitzt.
mfG René