Zitat:Original von Mick Die Ausrüstung mit einem vorderen Klebekennzeichen wurde abgelehnt. Eine Umrüstung zur Anbringung vorschriftsmäßiger Kennzeichen ist zumutbar, auch wenn hierfür z.B. ein nicht originaler Spoiler verwendet werden muss Ästhetische oder wirtschaftliche Überlegungen des Klägers spielten keine Rolle De Tomaso Pantera Verwaltungsgericht Berlin, Az: VG 27A22.92 vom 7.12.1992
Es geht ja auch anders (siehe den GT rechts unten)
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz.
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz.
So wie es scheint, ist das Kennzeichen auf dem GT nur mal so zu Showzwecken draufgelegt oder dem Beistzer ist es eben auch egal, ob er damit Ärger kriegt. Die entsprechden Vorschriften sind schon oft im Forum zitiert worden, so das ich mir den "Oberlehrer" hier erspare. Im Zweifelsfalle ist es aber ein Vergehen des Kennzeichenißbrauchs , da der Winkel 30 Grad übersteigt und die Ablesbarkeit von vorne (nicht von obren ) Stichwort - Blitzer - nicht gewährleistet ist.
@ Dakota: Natürlich kannst du vor Ort die Sache in Ordnung bringen, wenn du technisch dazu in der Lage bist. Dann wird dich auch niemand abschleppen.