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Servus,
ich habe es dennoch probiert und auf meiner Basic C6 (EU-Version) aus 2013 einen C7 Radsatz mit rundum 18mm Spurplatten und Bereifung 245/35/19 und 285/30/20 (Michelin PilotSport4S) montiert. Optisch eindeutig eine extreme Verbesserung und nach dem Autobahntest konnte ich verkehrstechnisch nur bis 260 km/h (GPS) testen....kein piepsen, keine Fehlermeldung und auch keine Eingriffe feststellen können.
Somit steht jetzt noch die Eintragung aus aber da bin ich guter Dinge (man muss positiv Eingestellt sein).
Gruss Stephan
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Jetzt muss nur noch ein Prüfer gefunden werden der diese Eintragung ohne Gutachten vornimmt.
Der Prüfer braucht eine Bestätigung das diese Kombi mit den Abrollumfängen der C6 fahrbar ist.
Wenn man mit der Kombi nur Autobahn gefahren ist ,heißt das nicht das in bestimmten Situationen auf einer kurvigen Landstraße nicht doch Eingriffe kommen können.
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(09.10.2023, 09:16)Molle schrieb: Jetzt muss nur noch ein Prüfer gefunden werden der diese Eintragung ohne Gutachten vornimmt.
Der Prüfer braucht eine Bestätigung das diese Kombi mit den Abrollumfängen der C6 fahrbar ist.
Wenn man mit der Kombi nur Autobahn gefahren ist ,heißt das nicht das in bestimmten Situationen auf einer kurvigen Landstraße nicht doch Eingriffe kommen können.
Hallo Molle,
alles gut...ich habe mich nur deshalb gemeldet da immer die Aussage war das die Meldung ab 240 km/h auftritt. Ober kann es sein das die Software in den letzten Baujahren (meine ist Baujahr 2013) angepasst wurde da die Z06-Versionen anscheinend weniger Differenz zulassen und funktionieren.
Gruss Stephan
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Deine neue Reifenkombi ist tatsächlich nur sehr marginal anders als die original Größen, was Durchmesser und Umfang angeht, in Summe 0,6% Unterschied, da würde ich annehmen, dass diese Abweichung von der Elektronik toleriert wird.
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Hallo Ralf,
das wird leider nicht toleriert.Eine größere Abrollumfangdifferenz ,ja
Eine kleinere nicht.
Ich habe viel Lehrgeld bezahlt.Es kann sogar sein das es bei niedrigen Temperaturen unterschiedlich ist als bei höheren Temperaturen.
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Hallo Werner...
Das gilt ja sicher auch für die C7. In welche Richtung ist denn Abweichung tolerabel? Vorderachse wird im Verhältnis zur Hinterachse kleiner wäre in Ordnung oder?
Ich frage wegen der Umstellung auf Rennreifen Dimensionen und der Nutzung der Traktionskontrolle bei schlechtem Grip...
Grüße Jörg
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Bei der C7 habe ich noch keine abweichenden Größen ausprobiert.
Da kann ich leider nichts zu sagen.
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10.10.2023, 01:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.10.2023, 01:46 von biker27.)
Okay, ich habe dich beziehungsweise das Problem verstanden. Du empfiehlst beziehungsweise sagst dafür gibt es ein Gutachten, wenn man vorne 265/30/19 aufzieht. Würde es nach deiner Meinung auch mit 255/35/19 funktionieren? Wenn ich es richtig errechnet habe, würde wir da wieder 1 % nach oben kommen gegenüber 245/35/19.
Eine Einzelabnahme wäre natürlich auch hier Voraussetzung wenn man diese Größe eingetragen bekommt.
Das wäre für meine Ansicht ein vertretbare Kompromiss auf der 8,5 Zoll Vorderradfelge
Oder hab ich mich jetzt hier verritten und ich würde sogar noch mehr in die falsche Richtung gehen 🤔
Gruß Stephan
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Es gibt Gutachten für die Kombi mit dem 265/30 19er VA von Schmidt.
Ausdrucken,
Kopie Fahrzeugschein einer C7,ausdrucken,
Kopie Teilegutachten der Spurverbreiterung für die C6,ausdrucken
Ganz wichtig.
Schauen das die Kennung der Felgen der C7 lesbar ist.
Die steht in der inneren Felgenschüssel und ist schwer erkennbar.Klebe etwas drumherum und reinige die Fläche gut.
Das freut den Prüfer weil er nicht lange im Bremsstaub suchen muss
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Dass 0,6 % Abweichung nicht toleriert wird ist nicht plausibel.
Wenn die Profiltiefe nur um 3mm abnimmt macht das bereits 2 x 3mm x Pi = 18,8 mm weniger Umfang.
Das sind dann fast 1% weniger.