C 7 Modelljahr 2019
#21
(13.05.2018, 13:30)Rocketman schrieb: Hallo an alle Corvettefreuinde, 

mein letzter und jetzt verbindlicher Informationsstand zum Thema Verkauf/Zulassung C 7 in Europa ist der, dass alle bisherigen C 7-Varianten auch als VIN-Modelljahr 2019 angeboten werden und weiterhin zugelassen werden können. 
Da gibt es genug Ausnahmen, auf die sich ein Hersteller übergangsweise berufen und beim KBA beantragen kann um seine Fahrzeuge abzuverkaufen.
Da kann man sich z.B. auf auslaufende Serie, kleine Serie hinsichtlich der Produktions/Verkaufszahl berufen. Wenn wirklich nichts mehr gehen sollte und es sind Fahrzeuge da, dann per Einzelabnahme oder Tageszulassung durch den Importeur.

Gewagte These - würde im Umkehrschluss bedeuten; dass die Übergangsfrist zur Erfüllung (Nachrüstung und/oder Umrüstung odg.) der ab 01.09.2018 gültigen Abgasnorm bei bereits homologierten Fahrzeugen vom 01.09.2017 bis 31.08.2018 bedeutungslos ist bzw. war. Entsprechend würde die neue, gesetzlich verbindliche Norm, bei Neuzulassungen ad absurdum geführt. 
Im -Carpassionforum- wurde zumindest von einem Ferrari-Portofino-Käufer berichtet, dass sich seine Fzg.-Auslieferung verzögert, da zuerst eine neue Abgas-Homologierung erfolgen müsse. Ebenso stellt zumindest BMW die Produktion verschiedener Modell aus diesem Grund zumindest vorübergehend ein.

Ich jedenfalls habe mir eine "NEUE" nach meinem Geschmack zugelegt und bin super zufrieden - "lehne mich zurück und lasse mich überraschen"-.

Wolly #108
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#22
(13.05.2018, 13:30)Rocketman schrieb: mein letzter und jetzt verbindlicher Informationsstand zum Thema Verkauf/Zulassung C 7 in Europa ist der, dass alle bisherigen C 7-Varianten auch als VIN-Modelljahr 2019 angeboten werden und weiterhin zugelassen werden können. 

Allerdings MY 2019 nur eine handvoll Farben zur Auswahl und Fahrzeuge nur in Ausstattungspacketen. So wie diese dann eben aus den USA ankommen.
Schon ein Indikator dafür, dass es es langsam auf das Ende der C 7 zugeht.

Im Moment ist ein ganzer Haufen Corvettes MY 2019 im Anmarsch in den Farben weiß, blau (GS), rot, gelb und schwarz. Wie gehabt, als Stingray, GS, Z06.

So ist auch mein Informationstand.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#23
Moin, 
nochmal eine Frage zu den Farben. 
In den USA gab es meiner Info nach die Farbe Sebring Orange auch für das Modell 2018. Weiß jemand, ob diese Farbe auch in 2019 in Deutschland angeboten wird oder nur wie bereits geschrieben..... "normale" Farben?
Peter/Hamburg Nr.12  C7_Cab_yel_60.png 
[Bild: 14854976do.jpg]
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#24
Hallo,
anbei ein Bildchen meiner neuen C7 Z06, MJ 2019, Farbe Sebring Orange (lt. Kaufvertrag "High Voltage Orange"). Yeeah!

Gruss
Michel


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#25
Tolle Farbe!

Gerade in Carlisle live gesehen.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#26
(15.05.2018, 12:13)wolly 108 schrieb:
(13.05.2018, 13:30)Rocketman schrieb: ...  mein letzter und jetzt verbindlicher Informationsstand zum Thema Verkauf/Zulassung C 7 in Europa ist der, dass alle bisherigen C 7-Varianten auch als VIN-Modelljahr 2019 angeboten werden und weiterhin zugelassen werden können. 
Da gibt es genug Ausnahmen, auf die sich ein Hersteller übergangsweise berufen und beim KBA beantragen kann ...

Gewagte These - würde im Umkehrschluss bedeuten; dass die Übergangsfrist zur Erfüllung (Nachrüstung und/oder Umrüstung odg.) der ab 01.09.2018 gültigen Abgasnorm bei bereits homologierten Fahrzeugen vom 01.09.2017 bis 31.08.2018 bedeutungslos ist bzw. war. ...

Kurz und vereinfacht gesagt ist es in der Tat so, dass die Hersteller für auslaufende Modelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen können, nach der bereits in der EU vorhandene Fahrzeuge noch bis zum 01.09.2019 erstzugelassen werden dürfen.

M. W. hat GM tatsächlich für die laufenden Modelle von Corvette und Camaro eine solche Ausnahmegenehmigung beantragt. Dein Informationsstand, "Rocketman", klingt danach, als hätte GM sie auch erhalten. Zwink

Vermutlich lässt sich das nun auch recht leicht herausfinden: Einfach mal die aktuellen Händlerangebote online anschauen oder beim Händler vorbeifahren (mach' ich auch selbst mal die Tage, sobald ich es zeitlich schaffe): Falls die dort vorhandenen Modelle nun noch keine Tageszulassung haben, spricht einiges für das Vorhandensein der Ausnahmegenehmigung. Spätestens eine Nachfrage beim Händler wird das Thema dann auflösen. Zwink
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#27
Ausnahmegenehmigung erteilt das KBA auch für Händler und Privatpersonen, kostet so 340 Euro bei 1–10 Fahrzeugen, ab dem 11. Fahrzeug
34 Euro. 6 b Ausnahmegenehmigung geht nur bis 31.8.2018, dann tritt Euro 6c Temp in Kraft für Neuzulassungen.
Porsche hat das dann auch gemacht für alle 6 b Lagerfahrzeuge, die vor 1.9.18 produziert wurden und nicht Euro 6 c fähig sind wie
991.2 GT3/RS oder 991 GT2 RS
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#28
Verstehe ich es richtig, dass mithin auch einzelne (selbständige) Händler für ihre eigenen Euro 6b-Lagerfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen konnten, damit sie diese nun bis zum 31.08.2019 noch verkaufen können? D.h. die Händler sind bzw. waren gar nicht davon abhängig, dass GM und die anderen Hersteller Ausnahmegenehmigungen beantragt haben?

Wenn das so stimmt, dann war mir das völlig neu. Zwink
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#29
Laut diesem Artikel läuft die C7 noch bis 2021.
https://www.auto-motor-und-sport.de/erlk...ly#technik
Ob dem so ist, wer weiß. Läuft halt noch in USA.
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#30
Als betroffener - C7 gekauft am 31.08. und "versucht" am 03.09. zuzulassen - ist meine Erfahrung und mein Kenntnisstand bisher folgender:
Die Zulassungsstelle hat mich, ohne mir das KFZ zuzulassen, wieder nach Hause geschickt, da ich keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnte.
GM war von dieser Thematik laut dem Händler überrascht (der Händler aber ebenso) und nun nach ein paar Tagen ist der Stand der, dass sich GM, für alle bereits offiziell bereits nach Europa eingeführten Modelle, eine Ausnahmegenehmigung erteilen lässt und diese auch definitiv erhält (Aussage von KBA an mich).

Jedoch muss ich auf die Ausnahmegenemigung jetzt bis Mitte kommender Woche warten - da will die Zeit wirklich nicht vergehen :-)

Die Dame vom KBA hat mir weiterhin erzählt, dass ab sofort Neufahrzeuge welche nicht nach WLTP getestet wurden, nicht mehr importiert werden dürfen/können. Fahrzeuge welche vor dem 01.09. bereits importiert waren, erhalten eine Ausnahmegenemigung auf die jeweilige VIN ausgestellt, welche 2 Jahre gültig ist. D.h. man kann diese Autos, welche jetzt noch da sind, bis zum 31.08.2020 anmelden. Diese Aussagen sind jetzt alle auf importierte Neufahrzeuge / Erstzulassungen gemünzt.
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