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Zitat:Original von GeneralDiDi
Noch sind Airbags nicht zwingend vorgeschrieben.
Naja, aber das entfernen eines Airbags soweit ich weiss schon, d.h., wenn die Kiste mit Airbag geliefert wird, muss auch ein neuer rein beim Lenkradwechsel, zumindest wurde mir das mal gesagt, in anderem Zusammenhang.
Dazu kommt, dass mein Frauchen ja auch mit unserer C6 rumfährt. Wenn ich das Ding zusammenfalte und wegen fehlendem Arbag drauf gehe, mir egal, aber wenn meine Frau deswegen ins Gras beissen müsste
Nene, das will ich mal nicht rausfordern...
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Ich fürchte hier machen es sich einige zu einfach.
Thema Airbag. Dieser ist Bestandteil der Betriebserlaubnis. Eine Austragung ist nur möglich, wenn:
(1) Das Fahrzeug auch ohne Airbag vom Band gelaufen ist, d.h. die BE auch das Fahrzeug ohne Airbag*inkludiert, oder
(2) Der Fahrzeughersteller bestätigt*, dass auch ohne Airbag die geltenden Insassenschutzrichtlinien gehalten werden (führ Fahrzeuge ab 10/2003 unmöglich, da hier ein Airbag zwingend vorgeschrieben ist, außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung des KBA vor).
Unter dem Strich glaube ich an eine Eintragung nur im Rahmen von Gefälligkeitsgutachten.
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Übrigens: Auf der RAID Homepage findet sich ja auch eine Liste, was wie verbaut werden darf. Beispiel Opel Astra F, gebaut 1991-1997. Nur bis 1995 darf ein Lenkrad ohne Airbag nachgerüstet werden (ab da waren Airbags Serie).
Der Gesetzgeber sieht Airbags übrigens beim Verbau von H-Gurten und Vollschalen als überflüssig an, d.h. dem Insassenschutz gemäß der diversen Richtlinien u.a. 96/79/EG ist genüge getan.
Im Teilegutachten oder der ABE solcher Lenkräder ist der Verwendungsbereich dieser immer definiert. Da sind definitiv Fahrzeuge mit serienmäßigem Airbag ausgenommen.
Eine Eintragung ist so nicht möglich, es besteht ein erheblicher Mangel gemäß Nr. 700ff, d.h. ein kundiger Sachverständiger könnte auf Erlöschen der BE argumentieren.
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*Diese Bestätigung seitens GM ist höchst zweifelhaft. Sie ist grundsätzlich nur möglich, wenn bei Fahrzeugen ohne Gurtkraftbegrenzung. Im Fall der Fälle sackst Du nicht in den Airbag, wenn der Gurt wieder etwas lockert, sondern knutschst Dein Lenkrad.
Das zweite Problem ist die Lenksäule. Diese ist bei Airbagfahrzeugen i.d.R. zu steif ausgelegt, d.h. ein Fahren ohne Airbag erfordert den Verbau einer neuen Lenksäule.
Letztendlich bezweifle ich sehr deutlich, dass GM eine solche Unbedenklichkeit ausfertigen würde.
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Ist jedenfalls fast unglaublich was die für ein Lenkrad verlangen. Da ist man ja gescheiter dran wenn man sein Fahrzeug in Zahlung gibt, und auf ein 2006er Modell was drauflegt.
Gruß
Joe <--- machine silver
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Zitat:Wenn ich das Ding zusammenfalte und wegen fehlendem Arbag drauf gehe, mir egal, aber wenn meine Frau deswegen ins Gras beissen müsste
Da geb ich Dir recht Gutzi.
@johannes
Hin oder her. Man kann seinen Airbag mein TÜV austragen lassen, so das die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Ob das nun Gefälligkeit des Prüfers ist oder nicht, ist erst mal Nebensache.
Was viel wichtiger ist, ob man das mit sich selbst vereinbaren kann. Durch ein Fahren ohne Airbag gefährdet man weniger andere, sondern eher sich selbst.
Ich weiß das viele hier bzw. fast alle damit nicht leben können oder wollen. Nur deshalb habe ich, den etwas herausfordernden, Breitag geschrieben.
Muss manchmal sein
Den Preis für das kleinere original Lenkrad finde ich auch etwas happig, aber das verwundert mich nicht.
Gruß Didi
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Hallo Beisammen,
weiß schon jemand was neues, wann die Raid-Nabe für unsere Lady kommen soll?
Wäre für aktuelle Informationen dankbar.
Gruß und ein sonniges Wochenende
Roeppi