Gestern wollte ich die historische Zulassung meiner '93er durchführen lassen und hatte zu diesem Zweck einen Termin beim Gutachter.
Wesentliche Änderungen an meinem Fahrzeug sind:
- C5 Bremse vorne in Verbindung mit 15mm SCC System 3 Spurplatten
- Abgasanlage handgefertigt von Fa. Kerscher mit Gutachten
- FX3 Dämpfer durch Z51 Dämpfer ersetzt
Grundsätzlich sind alle diese Umbauten kein Problem, selbst nicht die C5 Bremse, die mir ehrlicherweise schon Bauschmerzen verursacht hat im Vorfeld. Dennoch hat es genau wegen der Bremse nicht geklappt. Das sie kein Gutachten hat und es auch für den Adapter der Bremssättel kein Gutachten gibt, kann der Gutachter umschiffen da er im zweiten Standbein auch ein Zivilingenieur im KFZ Bereich ist. Die Bremssättel, Scheiben und Klötze sind C5 homologiert, also in Ordnung. Dass es einen Adapter braucht ist logisch, es gibt diese sogar zu kaufen, entweder einzeln, oder gleich im Set als C5 brake conversion kit. Auch von dieser Seite her kein Problem. Das alles kann er mit Verbesserung der Bremsleistung und somit als Verbesserung der Betriebssicherheit im Gutachten anführen. Zudem kann die "C5 brake conversion" als zeitgenössischer Umbau ins Gutachten einfließen.
ABER: Die C5 und somit auch deren Bremse gibt es erst seit 1997. Somit war Stand gestern, 05.09.2023, zwar das Auto 30 Jahre alt, die Bremse aber erst 26 Jahre.
In Ö ist es so, dass zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung ALLES am Auto 30 Jahre alt sein muss. Nachfolgend gibt es noch die Regel dass, um als historisch zu gelten, verbautes Zubehör nur binnen 10 Jahren ab Erstzulassung gültig ist. Das wäre ja der Fall mit der '97er C5 Bremse and der '93er C4. Nur war sie halt Stand gestern erst 26 Jahre alt
Meine Frage bzgl der Auspuffanlage, die erst 2 Wochen alt ist, wurde beantwortet mit, dass diese dem Original nachempfunden ist, sogar mit den original Endrohren. Auch werden Standgeräusch und Fahrgeräusch eingehalten. Man kann zudem argumentieren, dass eine originale Abgasanlage entweder zum Bedarfszeitpunkt nicht mehr lieferbar war, oder deren Beschaffung ein enormer finanzieller Aufwand wäre.
Reifen bspw. dürfen bei der Gutachtenerstellung auch gerne neu(wertig) sein und müssen keine 30 Jahre auf dem Buckel haben.
Alles in Allem war es sehr lehrreich, der Prüfer äußerst nett und kompetent.
Abschließend habe ich den Gutachter noch gebeten ob er prüfen kann welche abweichende Bereifung ich montieren dürfte auf die 8,5 und 9,5x17 Sawblades, da bekanntermaßen 285/40/17 nicht immer verfügbar ist. Alternativ wie es mit einem C5 Felgensatz, ev. sogar mit deren 9,5x18 rundum aussehen würde zusätzlich zu den original Sawblades. Hier ist es das gleiche Thema wie mit der Bremse. Historisch geht erst, wenn auch die C5 Felgen 30 Jahre alt sind. Danach muss bewertet werden in wie weit dieser Umbau zeitgenössisch ist und ob nicht ev. das Erscheinungsbild zu sehr verändert werden würde um als historisch durchzugehen.
LG Christian