Geräuschentwicklung Daten im Fahrzeugschein
#41
Der Tüv Mann wird nichts ändern was im Fahrzeugschein steht.
Die 94 db beziehen sich auf den worst case bei geöffneten Klappen
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#42
Fragen kostet ja nichts. Und da er nur zwei Stockwerke unter mir sitzt und ich ihn z.B. auch bei Fragen zu Kontrastthemen in unseren Fahrzeugen unterstütze, gibt er gerne Auskunft. Schauen wir mal...
[Bild: jycci2kp.jpg]
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#43
Zitat:Original von Molle
Der Tüv Mann wird nichts ändern was im Fahrzeugschein steht.
Die 94 db beziehen sich auf den worst case bei geöffneten Klappen

Ich verstehe nicht, warum diese 94 dB dann in meinem Schein nicht auch so eingetragen sind, wie sie in Werners Liste stehen? Grübeln

Wenn jemand die Eintragung ändern könnte, dann vielleicht die Zulassungsstelle nach Vorlage so eines Papiers, wie es Werner hat? Oder hat das die Zulassungsstelle auch? Fragen über Fragen...

Viele nette, vette Grüße
Peter
Hallo-gruen
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#44
Hallo zusammen,

es wurde im thread schon mal angerissen. Das Standgeräusch gibt es irgendwie nicht obwohl eingetragen. das einzige weswegen es Punkte etc. geben kann ist das Fahrgeräusch, da gibt es eine gesetzliche Höchsgrenze die weit über den Eintragungen liegt. Da aber weniger eingetragen ist gilt eben das.

Mit dem Standgeräusch kann die Polizei nur einen Rückschluss darauf ziehen ob das Fahrgeräusch nicht zu hoch ist. das ist aber kein Beweis, für den muss das Auto zum TüV dort wird eine Fahrgeräuschmessung gemacht, wenn die Ordnung ist, dann zahlt die Aktion der Staat, wenn nicht dann der Fahrer. Wenn das Fahrgeräusch stimmt, dann kann das Standgeräuch 100; 1000; oder auch 10000 db habe dann passiert nix. das wird dann in der Praxis nicht geben.

Das Fahrgeräusch ist bei Automatikfahrzeugen meist geringer weil -kurz gesagt- in D bei 50 kmh ohne kickdown voll beschleinigt wird, da ist natürlich weniger Drehzahl da ist als bei 50 im 2. oder 3. Gang beim schalter.

Die Fahrgeräuschmessung durch die Polizei ist auch oft angreifbar, weil die dann gerne direkt an der Hauptverkerhesstrasse gemacht wird, was natürlich gar nicht geht, da die Messung ohne Reflexion und Fremdgeräusche durchgeführt werden muss.

wenns das Auto hergibt ist auch ein kräftig nach unten abgewinkeltes Endrohr gut, weil dann nicht genügend Platz ist da micro direkt vor das Rohr zu halten.

Herbert
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#45
Die Tabelle von mir oben ist Stand 2012
Es lagen 2009 andere EG Betriebsgenehmigungen vor.
Ein TÜV Prüfer wird sich wohl kaum die Finger verbrennen und ohne Herstellernachweis die Daten aus einer EG Betriebserlaubnis zu ändern.
Das dürfte unmöglich sein ohne großen Aufwand.
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#46
In erster Linie zählt mal, dass es den TÜVler als auch mich interessiert. Also wird jetzt vorrangig mal die Neugierde beider befriedigt. Ob man was machen kann oder nicht, das wird sich dann zeigen. Unterm Strich kann ich ja potentiell nur gewinnen und nichts verlieren. Ich versuche, die Dinge immer mit Logik und Analyse zu betrachten und dann auch entsprechend zu argumentieren. Daher sehe ich es wegen der derzeit verfügbaren Fakten so, dass in meinen Fahrzeugpapieren zunächst einmal nichts nachvollziehbar korrekt scheint. Weder die db-Zahl, noch die Nenndrehzahl. Da aber Typ, Variante, Version und Prüfnorm 100% mit Deinem Dokument übereinstimmen, erscheint es mir sehr logisch mit dem TÜVler darüber reden zu wollen, zumal wenn der TÜVler selbst großes Interesse am Thema bekundet. Aktuell glaube ich auch noch nicht, dass es zwischen 2009 und 2012 Unterschiede gibt, dann müsste m.E. auch die Prüfnorm eine andere sein (bei unseren Fahrzeugthemen, wie z.B. Brandnormen für Materialien ist das auf jeden Fall so). Es ist aber konstant die 70/157/EEC*1999/101/EC.
[Bild: jycci2kp.jpg]
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#47
@ALLE:
Ein interessantes Thema... Wenn eine europäische Betriebserlaubnis z. B. Geräuschwerte für ein bestimmtes Fahrzeugmodell festlegt, dann müssen diese Werte meines Erachtens auch in die deutsche Zulassungbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) übernommen werden.

@FJR:
Ist dies nicht der Fall, stellt sich die Frage, warum das so ist. Das kann dir, Franz, dein Bekannter beim TÜV sicher erläutern.
Ändern kann er diese Werte nicht. Ich denke, das kann allenfalls das Straßenverkehrsamt bzw. die Zulassungsstelle nach Vorlage einer entsprechenden EU-Bescheinigung.

@ALLE:
Warum ist das so wichtig? Beispiel: Wenn ein Fahrzeug in einer Vekehrskontrolle einen Geräuschpegel von z. B. 96 dB bei 3750 U/min auf einem ungeeichten "provisorischen" Prüfgerät erreicht (ich nenne es mal so) und in den Fahrzeugpapieren als höchster Wert (hier Standgeräusch) z. B. 90 db steht, könnte der kontrollierende Beamte im Rahmen seiner pflichtgemäßen und hoffentlich fehlerfreien Ermessensausübung zu dem Schluss kommen, hier eine weitere "genaue" Überprüfung anordnen zu müssen. Stünde gleich der EU-Wert 94 dB in den Papieren, halte ich bei einem Messergebnis von 96 dB eine weitere Überprüfung in Anbetracht der offenbar üblicherweise zugestandenen Messtoleranz von 5 dB für eher unwahrscheinlich. Diese Toleranz finde ich übrigens sehr "kundenfreundlich" und das sollte besonders denjenigen zu denken geben, die hier Polizeibeamte gelegentlich als Kasper oder sonstwas bezeichnen.

Insgesamt halte ich es für vorteilhaft, wenn so ein Fehler in den deutschen Papieren, der z. B. in einer Kontrolle zu Lasten des Fahrzeughalters gehen könnte, möglichst umgehend korrigiert wird.

Möglicherweise besteht soger ein Berichtigungsanspruch gegen die Zulassungsbehörde, wenn EU-Werte nicht oder falsch übernommen bzw. eingetragen wurden. Dann müsste diese Änderung wohl kostenlos durchgeführt werden.

Merkwürdig bleibt der Umstand, dass im "EC Certificate of Conformity" meiner C6 genau die Werte 90/3750/75 stehen. Warum hat Werner in seiner Liste für die Version AAAA/AAAAACBAA eigentlich andere Werte? (94/3750/75) Das verstehe ich nicht. Dafür muss es doch eine Erklärung geben..... Grübeln

Viele nette, vette Grüße
Peter
Hallo-gruen
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#48
Hallo Peter,

ich sehe das ganz genauso wie Du. Ich wäre bei dem angeführten Szenario sogar noch bescheidener dran. Bei mir steht schließlich 90/4000/75 in den Papieren. Mein "EC Certificate of Conformity" wurde in Luxemburg ausgestellt, da kommt mein Fzg. ursprünglich her. Es ist darin ebenso die Prüfnorm 70/157/EEC*1999/101/EC vermerkt. Somit dürfte es hier nach meinem Verständnis keine Unterschiede geben, da diese Norm schließlich europaweit einheitlich gelten muß.

Gruß

Franz
[Bild: jycci2kp.jpg]
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#49
moin,

GS 2010 Europa Fzg Automatik
1. Zulassung in Belgien
90/3750/75
grüsse
st
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#50
Zitat:Original von Munga1
GS 2010
U1/U2/U3 90/3750/75
Hallo Munga,
hat deine GS einen Klappenauspuff?

@FJR: Bin auf das Gesprächsergebnis mit deinem Bekannten beim TÜV gespannt!

Viele nette, vette Grüße
Peter
Hallo-gruen
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