Leuchtweitenregelung C5 Österreich
#1
Servus,
Das Thema muss eigentlich für alle Corvette Besitzer in "Felix Austria" von Interesse sein (ausser Xenon-bestückte bis C6):

Ich besitze seit 2008 eine C5 die erstmalig in BRD zugelassen und 2003 nach Österreich kam.
Ausgeliefert von GM Europa in EU Ausführung.
Jetzt bei der aktuellen §57 Überprüfung wurde die Abnahme verweigert das die Corvette keine
LWR hat.

Bei der Typisierung und auch nachfolgenden TÜV's (incl. ÖAMTC und ARBÖ) war das nie ein Grund zur Beanstandung.

In der BRD gibt es für diese Fahrzeuge (Lamborgini, Dodge Viper, Corvetten) eine Ausnahmebestimmung Aufgrund der Bauweise (Neigungswinkel unter 1%).
Meine Recherchen ergaben daß die C5 und auch die C6 (ohne Xenon) nie mit LWR gebaut wurde.

Nun meine Frage:
Hatte jemand in Österreich schon das gleiche Problem und wie gelöst ?
ODER
hat jemand eine solche Ausnahme im Typenschein vermerkt und kann mir eine Kopie dieser Eintragung zukommen lassen ?

Besten Dank im Voraus
Johann
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#2
Manuelle Leuchtweitenregelung mit Torx zählt nicht?
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#3
Hi!
Die LWR muss vom Fahrersitz manuell oder elektrisch verstellbar sein
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#4
das ist grundsätzlich falsch von der Werkstätte der §57 ausgelegt und zeugt von Imkompetenz. Die Regelung für Leuchtweiten gilt nicht rückwirkend und nicht für Fahrzeuge die nachweislich so ausgeliefert wurden.

des weiteren hat die Corvette offiziell keine Zuladung oder darf Schneeketten montieren die eine Leuchtweite überhaupt ändern kann.

fahr wo anders hin !
_____________________________________________________________
CCRP Austria, Bundesstrasse 100, 8402 Werndorf
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#5
Da die Vorschrift festlegt, dass erst ab einer bestimmten Neigungswinkelvariabilität eine Leuchtweitenregelung erforderlich ist, braucht man bei kleineren Neigungswinkelbereich auch keine Ausnahmeregelung. Das scheint hier schlicht Unwissenheit des Prüfers zu sein.
Außerdem gilt diese Pflicht für Fahrzeuge "die ab den 1. Juli 2000 aufgrund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen." Wie ich gesehen habe, dürfte deine C5 früher in Verkehr gekommen sein.
Das ist zwar jetzt alles aus der deutschen StVZO, diese ist jedoch zumindest in diesen Passagen mit Europarecht identisch.



Gruß
Ralf

[Bild: osc_logo_klein.gif] [Bild: 10213880zd.jpg]
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#6
Ralf, du sprichst hier von logischen Argumenten - Logik und Österreichische Beamten oder KFZ Gesetze sind nicht kompatibel Teufel
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CCRP Austria, Bundesstrasse 100, 8402 Werndorf
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#7
Wie kann bei der Argumentation je eine C5 offiziell vom Händler in Österreich verkauft worden sein?

Das müsste doch der dümmste Beamte im Land der Schluchten und Täler begreifen.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#8
JR,

nichts für ungut aber wenn du weder die §57 Grundlage, noch den Ablauf etc kennst lehnst dich aus Unwissenheit ziemlich weit aus dem Fenster, bzgl. Schluchtenscheisser und so - aber Preussen sind halt so ! King

es ist hier so das bei der jährlichen Überprüfung hier die Überprüfung von Werkstätten gemacht werden darf durch dafür speziell ausgebildete Mechaniker der sich online strikt an die Vorgaben halten muss da sämtliche "Gefälligkeitsgutachten" und deren finanziellen Folgen (mangel oder bei Unfall) aus seiner eigenen privaten Tasche bezahlt werden müssen. Daher wird sich ein jeder es dreimal überlegen wenn etwas nicht eingetragen oder dokumentiert, dazu gehören auch Ausnahmeregeln wie LWV, sich hüten dafür eine Plakette auszustellen. Nix mit befreundeten TÜVler der bei einer Hausbeschau halt Dinge mal nicht "sieht"...

mit dem neuen online System das in real time online mit der Zentralstelle verbunden ist sind nicht mal Auspuffricksereinen leicht möglich möglich weil die Werte zwischen Leerlauf und erhöhten Standgas hinterlegt sind und bei Abweichung sofort das ROT kommt.

und welchen offiziellen GM Importeur meinst den in A? die C5 hatten alle Opel Typenscheine und Opel kümmert es einen Dreck wenn du ein Problem damit hast, GM Europe genauso.....
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#9
Ich habe den Tip vom KÜS erhalten, dass zB hier in Deutschland eine Umrüstung auf Xenon bei der C5 ohne Leuchtweitenregulierung möglich sein könnte, aufgrund der niedrigen Zuladung und dadurch nicht zu erwartender Blendung des Gegenverkehrs.

Vielleicht hilft dir das bei euch als Argumentation?
Gruß, Johannes
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#10
Heinz, wer hat hier was von Schluchtenscheisser geschrieben - gehts noch?

Meine Frage ist damit übrigens auch nicht beantwortet!

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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