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Hallo,
ich bin dabei eine US-Corvette C5, Bj. 1999 durch den TÜV zu bringen und habe erfahren, daß der Prüfingenieur die Leuchtweitenregelung für die EU-Standardscheinwerfer (ich habe die US-Scheinwerfer gegen die EU-Scheinwerfer ausgetauscht) in C5 erwartet. Gibt es die in C5 überhaupt - meine hat es nicht gehabt ? Bitte Euch um eine Auskunft.
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Hallo,
bei den EU Modellen habe ich bis dato noch keine Leuchtweitenregulierung gesehen. Nach Aussage des TÜV Mannes in der Nähe muß es eine Ausnahmeregelung geben, bei 2sitzigen Sportfahrzeugen mit begrenzter Zuladung. Es ist z. B. ja auch keine Anhängelast eingetragen.
Bei den Regularien sollte jedoch der TÜV - Ing. genauer Bescheid wissen.
Wäre er überzeugt, wenn du zusammen mit einer EU-Version vorfährst, die ja auch keine hat?
Glauben fängt dort an, wo Wissen aufhört.
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Vorsicht-- mit dem Vorfahren einer EU-C5 zum Vergleich beim TÜV-Ing.! Als pflichtbewusster
Fachmann wird er die EU-Version ohne Leuchtweitenregulierung sofort aus dem Verkehr
ziehen und auf der Stelle die Stempel abkratzen! Der zeigt euch schon,wo Barthel den
Most holt!
Gruss RainerR
RaRo
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eine Leuchtweitenregulierung ist nicht vorgeschrieben.
Es gibt nur eine Vorschrift, wie stark sich die Neigung des Abblendlichts bei verschiedenen Beladungszuständen ändern darf. Bei den meisten Autos ist diese Vorschrift nur mit einer Leuchtweitenregulierung zu erfüllen.
Wenn das Auto eine harte Federung und wenig Zuladung hat, kann es auch ohne Leuchtweitenregulierung gehen. Bei Autos mit Niveauregulierung sowieso.
Bei Importfahrzeugen ist eine Ausnahmegenehmigung möglich. Nur bei Xenon-Scheinwerfern wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt.
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Wieder mal einer von den "Graukitteln" der keine Ahnung hat. Was ich in den letzten 25 Jahren bei den diversen Besuchen dort an Inkompetenz die noch durch Arroganz gewürzt ist, angetroffen habe ist schon ein Hammer.
Wenn diese Spezis mal was anderes als einen Golf oder Opel vor der Nase haben sind sie i. R. hoffnungslos überfordert.
Such die einen kompetenten Prüfing. die gibt es nämlich auch, obwohl sie selten sind.
Knut
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Zuerst einen großen Dank an alle. Ich will hoffen, daß Eure Beiträge den Prüfingenieur überzeugen. Es wird sich in den nächsten 2 Wochen zeigen.
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Druck Dir die ECE R48 aus und halte sie dem Prüfer unter die Nase. Dort steht sinngemäß das drin was Nero geschrieben hat, nur deutlich technischer und fachgerechter.
Wenn er einen Nachweis über die Zuladung fordert mußt Du allerdings GM anschreiben, aber:
Die C5 und C6 haben beide sowohl bei Halogen (C5) als auch bei Xenon KEINE Leuchtweitenregelung. Weder eine manuelle noch eine automatische.
Das bei Xenon eine nötig ist, ist auch ein Trugschluß der Prüfer. (siehe R48)
Sonst dreh den Spieß um und bitte ihm Dir den entsprechenden Passus zu zeigen der das eindeutig belegt.
Viel Erfolg.