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Wiederherstellungskosten versichert - ohne Restauration?
#1
Mich interessiert, ob hier jemand im Forum seinen Vette auf Basis Wiederherstellungskosten versichert hat - OHNE DASS eine belegbare Restauration stattgefunden hat.

Hintergrund:

2006 habe ich für meine Vette ein Gutachten von einem Oldietax Gutachter erstellen lassen. Der legte den Zustand und Wiederbeschaffungswert fest. War damit zufrieden. Numbers Matching des Antriebsstrangs oder Besonderheiten (Hardtop dabei, originales Teak Lenkrad, Frankreichauslieferung) fanden keine Erwähnung. Er war wohl kein US Car Experte.
Habe dieses Jahr von der versicherung die Mitteilung bekommen, das Gutachten zu erneuern. Da ich mir auch einen '68 Firebird aus den USA geholt habe, habe ich nun von einem neuen Gutachter zwei Gutachten erstellen lassen. Der Gutachter arbeitet mit der US-Oldie Werkstatt zusammen, die meinen Firebird umgerüstet und repariert hat. Dachte, dass in den Gutachten die Besonderheiten Berücksichtigung finden - der Firebird z.B. ist zwar nicht top (Zustand 3), aber bis auf die Lackierung aus den 70ern oder 80ern original und Antriebsstrang ist auch Numbers Matching + Original Doku hab ich auch dazu. Habe nun das Gutachten für diesen bekommen und da steht der Wiederherstellunsgwert drin - obwohl ich den Wiederbeschaffungswert wollte - nix bzgl. den Besonderheiten. Klar ist ersterer höher, doch mein Versicherungsvertreter meinte, dass seine Versicherung den Wiederherstllungswert nicht versichert, da zum einen keine Restauration stattgefunden hat und zum andern der Wiederherstellunsgwert dann interessant wird, wenns um seeehr viel Kohle geht.
Der Gutachter meinte, eine deutsche Versicherung, die mit 'A' anfängt, würde nie Probleme machen, wenn der Wiederherstellungswert versichert werden soll. Zudem sehe er in Bezug auf meine Vette da auch große Probleme, wenn nur der Wiederbeschaffungswert als Grundlage genommen werden würde.



Noplan

P.S. habe - nicht nur vielleicht ;-) - die Besitzerbrille auf und es kann natürlich sein, dass das was ich als besonders an meinen Oldies sehe, für deren Wert keine Rolle spielt.
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#2
Von der Logik her macht ein Wiederherstellungswert bei einem orignalen Survivor überhaupt keinen Sinn, weil der per defitionem nicht wiederherstellbar ist.

Wenn man das wieder haben möchte, muss man einen anderen MN-Survivor kaufen, und der kostet eben den Wiederbeschaffungswert. Der muss natürlich entsprechend hoch sein.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#3
Normalerweise halte ich bei dem Thema, "die richtige Versicherung" ja zurück,
aber was mein Arbeitgeber da jetzt auf die Beine gestellt hat ist einfach Top.

Allianz "mein Oldtimer" ist genau das was die Meisten hier gebrauchen könnten,
Wiederbeschaffung inkl. 10% Wertsteigerung, auf Wunsch Kaskoversicherungsschutz bei der Resto
bis zur Anmeldung mit 50% Nachlass,
sowie die Allriskpolice für Fahrzeuge mit Zustand 1 oder 2, gegen alle Schäden
inkl. Bruch und Folgeschäden.

Das Ganze für eine wirklich bedarfsgerechte Prämie, wer möchte ruft seinen Allianzvertreter an
oder schickt mir seine Fahrzeugdaten, Versicherungswunsch, sowie Emailadresse,
ich lasse von einem meiner Spezialisten ein Angebot rechnen und lass es Euch zusenden.

Vorabinfo findet Ihr hier: https://www.allianz.de/produkte/kraftfah...index.html


cu Volker Yeeah!
Alles hat seine Zeit. 
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#4
Sonst Alles gut?
Teile die von Deinem Arbeitgeber verabreichte Tablette doch einfach.
Sowas aber auch.
Greets, OLI
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#5
Ich will Millionen machen über diesen Weg und Du versaust alles. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Ne is klar. Großes Grinsen
Alles hat seine Zeit. 
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#6
Hier meine Weltbild - Für mich hat die Medaille 2 Seiten:
Die eigene Versicherung wird wohl bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlen, wenn sie das Gutachten vorab akzeptiert hat. Da schmeichelt dann der Wiederherstellungswert ohne dass eine Restaurierung erfolgte.
ABER:
Wie würde sich eine gegnerische Versicherung verhalten, wenn mit jemand in meine Schätzchen rauscht? Wird die die Wiedeherstellungskosten berappen, wenn es keine vorige Restauration gab, oder wird die dann nicht auf die Wiederbeschaffung bestehen - der dann im Nachgang festgelegt werden müsste? Da ist doch dann Ärger vorprogrammiert. Lieber einen Wiederbeschaffungswert, der eben auch die Besonderheiten berücksichtigt und evtl. höher ist als bei Fahrzeugen mit vergleichbarer Zustandsbewertung.

Noplan
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#7
Wenn Du als Geschädigter aus einem Unfall hervor gehst,
dann gehst Du zu Deinem Gutachter Deiner Wahl der sich mit der Corvette auskennt
(zB. gelber Bengel hier im Forum) und lässt den Wert des Fahrzeugs am Tage des Unfalls feststellen,
dieser wird immer individuell ermittelt.
So kann zB. ein gut erhaltenes unrestauriertes Fahrzeug mehr an Wert haben, als ein neu aufgebautes Fahrzeug.
Die Höhe der Reparaturkosten ist festzustellen und es wird ermittelt ob die Reperaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist es der Fall,
gibt es von der gegnerischen Versicherung den ermittelten Wiederbeschaffungswert,
was Du dann mit dem Geld machst bleibt Dir überlassen.
Was Du mit Deiner Versicherung für einen Wert festgelegt hast, und wann dieser Wert ermittelt wurde, interessiert dabei in so einem Fall nicht.
Das ist nur wichtig bei einem Eigenschaden, der in der Statistik leider viel öfters vorkommt, als fremd verursachte Schäden.

cu Volker Yeeah!
Alles hat seine Zeit. 
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#8
Vielleicht hilft Dir das weiter:

Meine 66iger wurde im Gutachten mit einem Wert taxiert, der niedriger ist als die tatsächlichen Erstellungskosten.

Ich habe aus diesem Grund die Versicherung auf den Wiederherstellungswert versichert, der 40.000 Euro höher ist als der Wert gem. Gutachten.

Grüße
Oliver
[Bild: ogoos8gm.jpg]
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#9
@Dr. Seltsam: Ich vermute für Deine '66 gibts die Unterlagen bzgl. Erstellungskosten, oder?

Noplan
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#10
Jetzt interessiert mich die Diskussion auch langsam: Zwinkern

Zitat:Original von Dr. Seltsam
Meine 66iger wurde im Gutachten mit einem Wert taxiert, der niedriger ist als die tatsächlichen Erstellungskosten.

Ich habe aus diesem Grund die Versicherung auf den Wiederherstellungswert versichert, ...

... was aber ja nur bei einem Kaskoschaden greift, oder?

Wenn Du einen nicht verschuldeten Unfall hast, also die Haftpflicht des Gegners leisten muss, dann ist in dem Fall der Wiederherstellungswert irrelevant. Oder täusche ich mich da, und die eigene Vollkasko legt die Differenz zwischen Zeitwert und Wiederherstellungswert oben drauf?

(Gebe zu, Kleingedrucktes zu hassen und demzufolge in meinem Vertrag auch nicht gelesen zu haben...)
I used to be indecisive. Now I'm not so sure.

Nothing is foolproof to a sufficiently talented fool.
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