22.06.2013, 10:40
Nur mal so als Anmerkung:
falsch eingestellte Scheinwerfer sind weder US-Car noch Dekra spezifische Dinge
falsch eingestellte Scheinwerfer sind weder US-Car noch Dekra spezifische Dinge
TÜV Versuch
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22.06.2013, 10:40
Nur mal so als Anmerkung:
falsch eingestellte Scheinwerfer sind weder US-Car noch Dekra spezifische Dinge
22.06.2013, 10:42
Zu den Sidemarkern.
Wie Ralf schrieb, sie sind keine Pflicht. Wenn sie aber vorhanden sind, müssen sie auch funktionieren. Und zwar vorne und hinten gelb. Hinten nur rot, wenn die mit der Rückleuchte eine Einheit bilden (wie z. B. bei BMW -> https://autopixx.de/bilder/1LRHGCFt/bmw-5er.jpg ). Wenn der TÜVler weiße Gläser mit entsprechend farbigen Birnen akzeptiert, hast Du schon einen guten Mtarbeiter erwischt. Normalerweise haben die weißen Gläser keine Prüfung. Auch wenn Du in eine Werkstatt fährst, die sich mit US Autos beschäftigt, der falsch eingestellte Scheinwerfer vorne wäre auch da ein Mangel. Das einstellen desselben ist eine Arbeit von wenigen Minuten. Nach Deinem Eingangsbericht sage ich, das Auto ist in prächtigem Zustand, wenn nur diese Kleinigkeiten bekrittelt wurden.
22.06.2013, 10:45
Seit 1985 mit der C3 bei der Dekra, seit 2004 mit der C5 bei der Dekra, und nie Probleme, C53 erzählt
mal wieder Müll, Gruss RainerR
RaRo
22.06.2013, 12:27
--- ich habe von der DEKRA abgeraten da evtl. die Daten der abgebrochenen Untersuchung dort
vorliegen. Für Müll ist hier RR zuständig H1
22.06.2013, 19:06
Hi zusammen
Das mit dem Licht wird wohl ein kleineres Übel sein. Die Sidemarkers kommen weg. @Redneck. In Mannheim bekommste das nicht. Nach 3 Stunden Diskussion und Nerven,habe ich genommen Was sie mir angeboten hat. Selbst harte Worte mit dem Dienststellenleiter waren erfolglos. Habe ein kleines Kennzeichen in Dem Fahrzeugschein eingetragen. Die Zulassungsstelle kann alle Eintragungen anzweifeln. So ist das eben mit Behörden. Ihr habt recht,die Technik muss ok sein egal bei welcher Marke. TÛV klappt schon. Gruß Dieter
22.06.2013, 20:33
Hi, ich war vor 2 Wochen mit meiner C5 beim TÜV Rheinland. War soweit alles ok, jedoch bei der Beleuchtung war der Linke Scheinwerfer zu niedrig eingestellt u. er fing an meine nachgerüsteten Tagfahrlichter (hat der Vorbesitzer bei Werner Moll machen lassen) zu kritisieren, da sie mit dem Standlicht zusammen angehen.
Hab ihm dann gesagt, dass die TFL's vom Corvette Papst installiert wurden, woraufhin der Prüfer im Auto sitzend u. Knöpfchendrückend nach der Leuchtweitenregulierung fragte. Hab gesagt, hat die nicht, hat ja Klappscheinwerfer u. Ist Europamodell also alles wunderbar. Er meinte dann,der MX 5 hat das aber trotz Klappscheinwerfer. Hab schon gedacht, das war's dann wohl. Prüfer ging dann kurz und klebte mir die Plakette aufs Auto u. meinte ich sollte mich mal um die Kleinigkeiten kümmern. Da war ich happy. Auto kam dann in die Garage. 6 Tage später wollte ich dann mal wieder ne Runde drehen, mit Fernbedienung Tür öffnen - kein Mucks - Startversuch auch kein Mucks. Dann Batterie überbrückt, Auto sprang an und mir fiel direkt auf, dass die Leseleuchten am Spiegel an waren. Hat dieser Tro...l von Prüfer beim suchen der Leuchtweitenregulierung den Dimmerschalter einrasteten lassen. Batterie ist jetzt auch ziemlich Platt. Hab mir jetzt eine Exide bestellt. Das war mein Tüvbericht, Gruß Thorsten
22.06.2013, 20:51
----- na Trottel würde ich "ihn" mal nicht nennen, dass ist schon anderen passiert
--- und --- wenn "er" bei Dir die Scheinwerfer angelassen hätte --- die hättest Du wahrscheinlich ausgeschaltet --- H1
22.06.2013, 21:04
hi hab noch 2 orangene sidemarker hinten günstig da bei Interesse!
22.06.2013, 21:18
Zitat:Original von C53Bin ja auch nicht Supersauer auf "ihn", hat mir ja schließlich die Plakette gegeben. Die Batterie wäre sicher auch so früher oder später fällig gewesen. Aber an dem Tag als ich fahren wollte, war ich schon etwas genervt. Kann mir jemand was zur Leuchtweitenregulierung bei der C5 sagen, der Prüfer meinte nämlich noch, das wäre ab Bj.98 vorgeschrieben u. meine ist von 2001 Europamodell. Gruß Thorsten
22.06.2013, 21:25
Hi Thorsten,
das ist Unsinn. Es gibt eine Ausnahmevorschrift, dass keine Leuchtweitenregulierung benötigt wird, wenn die Fahrzeugneigung sich zwischen leer und voll beladen, nicht um mehr als x Grad verändert. DomE oder Birger haben das hier mal ausführlich beschrieben. Genau aus dem Grund hat auch die C6 keine automatische Leuchtweitenregulierung - trotz Xenon-Scheinwerfern. Diese Vorschrift ist aber nicht jedem TÜV-Prüfer bekannt. Gruß JR Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht! |
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