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Zum Thema "Historische Zulassung (H-Kennzeichen)" und "Originalzustand/Umbauten", habe ich folgenden interessanten Beitrag gefunden, der vielleicht einige der zu diesem Thema auch hier immer wieder gestellten Fragen beantwortet:
H-Kennzeichen und Umbauten
Gruß
Tripower
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Typisch Deutsch kann ich da mal wieder nur sagen...
Zitat:ganz abgesehen vom geringeren Wiederverkaufswert.
Zitat:Neben der Gefahr, dass ein Extremumbau eines Youngtimers nicht genehmigt wird, droht tollkühnen Bastlern Maik Hirschfeld zufolge auch ein Wertverlust.
Zitat:Extrem umgebaute Fahrzeuge hält der Oldtimer-Experte daher für eine kurze Modeerscheinung: «Solche Fahrzeuge werden irgendwann vom Markt verschwinden und als Ersatzteilträger ausgeschlachtet.»
In den USA und auch anderen Europäischen Ländern ist z.B. der Hot Rod (bzw. Street Rod) ebenfalls als rollendes Kulturgut anerkannt. Ich wage zu behaupten , das in den USA nur so viele Oldies überlebt haben, weil die Jungs sie damals umgebaut haben (oder umbauen durften) wärend bei uns alles Alte immer in die Presse kam.
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Ich denke mal, mit Ausnahme der Hot Rods, die tatsächlich bereits eine eigene historische Fahrzeug-Gattug darstellen - hat Hirschfeld gar nicht mal so unrecht (was ich angesichts seiner derzeitigen Umtriebe im DEUVET nur ungern zugebe ).
Tatsächlich wirken sich Umbauten, besonders sog. "Extremumbauten", beim Wiederverkauf eines Oldies regelmäßg preismindernd aus oder führen im Extremfall sogar zur Unverkäuflichkeit des Fahrzeugs. Hier gilt es schließlich denjenigen Liebhaber zu finden, der genau so ein "veredeltes" Fahrzeug sucht und zudem noch bereit ist, für derartige Umbauten auch noch einen (für den Verkäufer) guten Preis zu zahlen. Ein zumeist schwieriges, jedenfalls aber langwieriges Unterfangen.
Insbesondere bei der Corvette ist der Originalitätsgrad - natürlich neben dem Erhaltungszustand - regelmäßig der preisbildende Faktor im Falle eines Verkaufs. Ein originales Fahrzeug in gutem Zustand ist allemal leichter und zu einem besseren Preis zu verkaufen, als eine verspoilerte oder anderweitig nach individuellem Geschmack umgestaltete Vette.
Gruß
Tripower
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Ich stimme dir Teils zu.
Jedoch werden von der Seite des Deuvet (und auch der Medien, des Staates, usw) Umbauten aller Art generell verteufelt.
Wenn jemand an seinen Ford P17 unbedingt Plastik Spoiler und Verbreiterungen bauen und das ganze Metalflake Pink lackieren will
Ich halte aber sehr viel von Umbauten, die eine technische Verbesserung bedeuten, z.B. anbringen von Scheibenbremsen, umrüsten auf 12 Volt etc. weil das eine deutliche Verbesserung der Fahrsicherheit und/oder Alltagstauglichkeit mit sich bringt. Evtl. Neuer Motor mit Abgasreinigung...
Sind aber alles Umbauten die der TÜV für ein H-Kennzeichen so nicht haben will, selbst wenn das optische Erscheinungsbild des Fahrzeuges nicht geändert wird...
Wenn ich aber ein Auto umbaue, tue ich das für MICH und nur mich, nach meinem eigenen Interessen und Vorzügen. Ich hab immer noch vor mir irgendwann nen Big Block zu gönnen ---> H-Kennzeichen "Adé" - trotzdem geiles Auto, Wertminderung ?
Deine Sidepipes waren doch auch nicht original dran oder ? Hat sich der Wert jetzt dramatisch verringert ?
Gruß Marijn
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Der Hirschfeld zitiert nichts anderes, was auch in den einschlägigen Gesetzen/Verodnungen steht. Einen Käfer mit 356er Motor läßt er wohl "durchgehen", weil solche Autos auch massig von den meinungsbildenden Deuvet Mitgliedern bewegt werden.
Ob der Marktwert für umgebaute Autos steigt oder fällt, sollte dem Herrn Hirschfeld eigentlich egal sein. Ist ja nicht sein Verlust, wenn jemand sein Auto unter den Erstellungskosten oder den dubiosen Marktwertermittlungen von Classic-Data abstoßen muß. Auf der anderen Seite wird es den Käufer erfreuen, wenn er ein "Schlachtfahrzeug" (ha, ha) billig erwerben kann. Derjenige, der das Auto umgebaut/modifiziert hat, hatte jedenfalls seine Freude. Entweder am Umbauen selbst, am Fahren des Wagens oder einfach nur an der eigenen Freude an der Optik/Sound oder wie auch immer.
Corvetten im Originalzustand sind erst relativ kurz am Markt notiert. Ganz anders war/ist das bei Autos wie Ferrari, Porsche, Maybach, Vorkriegs-Benz, etc. Dort wurde immer die Originalität bewertet. Bei den relativ preisgünstigen Vetten ist das erst in letzter Zeit ein zu beachtender Umstand geworden, und das eigentlich nur in den USA. Wer weiß hier schon eine C2 mit RPO L71 zu schätzen. Und wer ist bereit, für die vermeintliche Ludenschüssel einen Betrag auszugeben, der das dreifache der Classic-Data Bewertung ausmacht (bei einer L71 im Zusatnd 4). Insofern muß ich hier Tripower teilweise widersprechen.
Meint
@Mareijn:
EDIT: Die 69er Corvette war die einzige C3, die mit Sidepipes bestellt werden konnte, also original.
Scheibenbremsen dürfen nachgerüstet werden, wenn es in der Baureihe das auch gab. Beispiel: Die C2 hatte die Discs erst ab 1965, also dürfen im Rahmen der verkehrssicherheit auch Scheiben für 63/64 nachgerüstet werden.
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Zitat:Einen Käfer mit 356er Motor läßt er wohl "durchgehen"
Und einen C-Kadett mit Alu-Felgen nicht und das ist das Problem, das ich damit habe !
Gruß Marijn
@ Frank Seine hat aber noch die Ausparungen für die tailpipes in der Heckschürze, war das dann auch original ?
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Frank seine hat ja auch keine Sidepipes....!
...und da es die Baureihe auch hatte.....Sidepipes.... ...des geht scho !
Die Löcher im sog. Lower Valance panel hab´ich baer trotzdem ud da sind Katzenaugen drin.
Bollernde Grüße
Mikey
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Zitat:Deine Sidepipes waren doch auch nicht original dran oder ?
War aber eine originale '69er Option - insofern historisch korrekt!
Mit meinem Link auf besagten Beitrag wollte ich auch nicht (wieder) eine Diskussion darüber anstoßen, ob die Kriterien des TÜV bzw. des Gesetzgebers richtig oder falsch sind, sondern ganz einfach auf die zur Zeit ausgeübte Praxis. Dies deshalb, weil hier immer mal wieder die Frage auftaucht, mit welchen Abweichungen vom Original (tatsächlich) eine Chance auf Erteilung des H-Kennzeichens besteht.
Zur (hier eigentlich nicht angedachten) Frage des "richtig oder falsch" nur meine Meinung, bzw. Kenntnis:
Das "H-Kennzeichen" stellt eine erhebliche Ausnahme von der Regel hinsichtlich der Besteuerung von Fahrzeugen dar. Sie wurde geschaffen, um das Bemühen von Liebhabern zu unterstützen, "historisches automobiles Kulturgut" zu erhalten. Dabei wurde aber eben vordringlich an zeitgenössischen Zustand gedacht und nicht pauschal an alle Autos, die einen Zeitraum von 30 Jahren - egal in welchem Zustand - überlebt haben. Insofern kann ich die Regelung nicht beanstanden und bin froh, daß es überhaupt so eine Ausnahmeregelung gibt (allerdings gebe ich zu, daß sich mit "vollen Hosen gut stinken läßt" )
Wer seinen Oldie nach eigenem Geschmack umgestaltet oder technisch modernisiert, wird ja deswegen nicht verteufelt, er fällt aber aus dem Rahmen dessen, was für die Ausnahmeregelung angedacht war. Letztlich ging der Gesetzgeber bei Ausformulierung der H-Regelung auch davon aus, daß derartige Fahrzeuge nicht als Alltagsfahrzeuge genutzt werden, so daß technische Defizite zum aktuellen Stand der Technik durchaus gesehen und vielleicht auch gewollt sind. Im übrigen sind hinsichtlich elementarer Sicherungseinrichtungen (Bremsen, Gurte, Reifen) durchaus Abeichungen zum Originalzustand erlaubt.
Gruß
Tripower
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Sidepipes waren übrigens nur 1969 eine WERKSOPTION [ RPO N14 ] - ansonsten immer "dealer installed option".
Gruss,
Frank
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Zitat:Seine hat aber noch die Ausparungen für die tailpipes in der Heckschürze, war das dann auch original ?
Ja.
Auch die Umrüstung von Small auf Big Block dürfte keine Probleme bereiten, wenn es in den Jahren ein baugleiches Modell mit beiden Motorvarianten gab. Wenn ganz streng, muß dann natürlich das andere auch angepasst werden (Stabis, etc.). Aber da Dein Modelljahr nur den Hustinetten-Bär-Motor hatte, wird es bei Dir ein wenig schwieriger. Lösungen gibt es aber immer.
Wenn es doch so kommen sollte, dass nur noch Fahrzeuge im absoluten Originalzustand ein H-Kennzeichen bekommen sollten, dann muß der Tripower seine Tieferlegung wieder rückgängig machen.
Und ich fahre wahrscheinlich ohne "H".
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