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Übrigens muss nicht das Kennzeichen bombensicher am Auto befestigt werden, sondern das Auto muss bombensicher am Kennzeichen befestigt werden, das ist ein riesiger Unterschied,
Gruss RainerR
RaRo
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(12.03.2023, 18:23)Franz13 schrieb: Akkuschrauber werden wegen ihrer Ähnlichkeit zu halbautomatischen Kurzwaffen (Anscheinswaffen) im Zuge der nächsten Verschärfung des Waffensrechts jetzt auch verboten!
Das ist ein extrem guter Vorschlag den ich auf jeden Fall unterstützen würde.
Bitte sofort an unsere Parteiführung melden ...
Gruß,
Jörg
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Nach langem Suchen kann ich keine Änderung des § 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung finden. Auch zuvor lautete er: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein." Es mag sich um Kriterien der GTÜ handeln.
Gruß
Edgar
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Danke Edgar
Ich hatte gestern auch keine Hinweise darauf gefunden, dass es in der Vergangenheit im § 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anders gelautet hätte.
Kann der GTÜ solche Paragraphen für sich anders auslegen und auf eine besondere Kennzeichen Befestigung bestehen?
Grüße
Thomas
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(13.03.2023, 00:38)RainerR schrieb: Übrigens muss nicht das Kennzeichen bombensicher am Auto befestigt werden, sondern das Auto muss bombensicher am Kennzeichen befestigt werden, das ist ein riesiger Unterschied,
Gruss RainerR
Da hatte ich bis
jetzt noch nicht vor Augen,
guter Tipp,
vielen Dank
Gruß Helmut
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Was denen immer so einfällt ist einfach nur noch traurig und zeigt die Unfähigkeit diese Leute anders kann man das nicht mehr verstehen.
Gruß
Biggi
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Hallo
Zitat:Die Schilder müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass sie nur mit hohem Kraftaufwand oder mithilfe eines Werkzeuges abgelöst werden können.
Da die Klickrahmen nur mit nem Schraubenzieher aufzuhebeln sind und man schon Kraft braucht, die abzureissen, ist doch alles OK.
Anfangs musste man hier das Schild noch in den Klickrahmen verkleben. Nur wie soll der TÜV das kontrollieren ?
Ansonsten wars hier noch immer so, Magnete oder solche Befestigungen gingen nie ( zumindest sowenig ich weiss ).
PS. Die ersten Antworten sind einfach super. Habe wirklich schmunzeln müssen.
MfG.
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(13.03.2023, 20:30)Biggi1954 schrieb: Was denen immer so einfällt ist einfach nur noch traurig und zeigt die Unfähigkeit diese Leute anders kann man das nicht mehr verstehen.
Ich verkaufe ein Komma, einen Punkt, ein "r" und ein "A". Dann wird ein grammatikalisch korrekter Satz daraus.
Im übrigen sind "diese Leute" die GTÜ, also ein privates Unternehmen, das sich grad durch eine unsäglich alberne Auslegung lange bestehender Regelungen der StVO lächerlich macht 😁
Viele Grüße, Martin
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14.03.2023, 22:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.03.2023, 22:10 von Oeli.)
(14.03.2023, 21:38)daabm schrieb: Im übrigen sind "diese Leute" die GTÜ, also ein privates Unternehmen, das sich grad durch eine unsäglich alberne Auslegung lange bestehender Regelungen der StVO lächerlich macht 😁
AutoBild hat aber einen anderen Schuldigen ausgemacht. Vielleicht stimmt das ja nicht, ist ja BILD.
Zitat:"Bei der Befestigung des Nummernschildes allerdings hat das Verkehrsministerium die Zügel jetzt straffer gezogen."
https://www.autobild.de/artikel/nummerns...84309.html
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Zitat:Im übrigen sind "diese Leute" die GTÜ, also ein privates Unternehmen, das sich grad durch eine unsäglich alberne Auslegung lange bestehender Regelungen der StVO lächerlich macht 😁
Das kann man so nicht verallgemeinern, ist vielleicht ein Unterschied zwischen der Zentrale und den Leuten an der Front.
Ich lasse alle Autos schon längere Zeit beim GTÜ prüfen und kann überhaupt nichts Negatives darüber sagen.
Grüße
Udo
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