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Das mit der Rahmennummer wurde bei mir genauso gemacht: Kleiner Streifen Bandstahl mit Schlagzahlen, 2 kleine Schweißpunkte am Rahmen vorne rechts im Radkasten. Ansonsten super, daß alles weitestgehend gut geklappt hat 👍
Viele Grüße, Martin
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Hallo Ralf, erstmal willkommen hier,
komme auch aus BW und bei mir sind die Rücklichter alle rot und die halbrunde Version. Innen Rücklicht, aussen Bremslicht und Blinker. Blinker hat Vorrang vor Bremslicht, keine Rückfahrlichter. Bj . 80
Grüße
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Hallo Kalle1,
ja, bei mir sind jetzt auch die roten Rückleuchten mit Ausnahmegenehmigung eingetragen -- "Abweichungen von den Vorschriften der StVZO: §54 Abs. 3 Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot, eine Umrüstung ist technisch nicht möglich. Die Erteilung der erforerlichen Ausnahmegenehmigung wird von anerkannten Sachverständigen befürwortet."
Die Blinker/Bremslicht Vorrangschaltung ist etwas irritierend, aber funktioniert. Ich habe auch das Frost Warnblink Modul verbaut.
Was etwas stört ist die starke Abhängigkeit der Blinkfrequenz von der gesamten elektrischen Last. D.h. ohne Licht schnell, mit Standlicht langsamer, mit Fernlicht zu langsam -- ich werde mir dort wohl einen lastunabhängigen Blinkgeber einbauen.
Ob ich ein LKR Kennzeichen bekomme wird sich morgen auf der Zulassungsstelle entscheiden ...
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Mit dem Kennzeichen gab es ein bisschen Probleme, hab es dann aber doch bekommen. Das Blickmodul hab ich nicht verbaut, hab aber auch keine Probleme mit Blinkergeschwindigkeit, kann aber mit Bj. zusammenhängen. Hast die hinteren seitlichen roten auch behalten dürfen?
Grüße
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Gestern war dann tatsächlich das erfolgreiche Finale -- LKR Kennzeichen vorne und hinten nach Begutachtung durch den Amtsleiter. War von der Sache her einfacher als die Anweisung des Regierungspräsidiums nicht mehr pauschal den 01.07. als Erstzulassungsdatum zu verwenden. Ich solte einen Carfax Auszug vorlegen, was jedoch nicht möglich ist, weil meine VIN nicht in der Datenbank ist (wie wohl viele Fahrzeuge vor 72). OK, dann eine "Negativbescheinigung" -- die es so natürlich nicht gibt. Selber nachsehen (1 MInute Internetzeit) war nicht möglich, am Ende habe ich auf meinem Handy die Nummer "live" unter Beobachtung eingegeben und vom Ergebnis "Kein Eintrag vorhanden" einen Screenshot gemacht. Auch wenn auf der Seite die VIN gar nicht mehr steht ... crazy.
Die Sachbearbeiterin war jedenfalls kurz vor dem Nervenzusammenbruch als klar wurde, dass Ihr Feierabend dramatisch in Gefahr ist. So viele Ausnahmegenehmigungen und jede muss einzeln abgestempelt werden. Am Ende war ich fast 3h beim Amt -- alles in Allem möchte ich hier aber ein ausdrückliches Lob an das Team der Zulassungsstelle richten, es war halt doch viel Kram und alles sind (fast) immer geduldig und definitiv immer freundlich gewesen. Hat ja auch alles geklappt, da werde ich heute Abend mal ne Flasche aufmachen!! Das gleiche gilt für die Gutachter vom TÜV, Hammer, so was von problemlos!
@kalle1: DIe roten Sidemarker sind laut Regierungspräsidium funktionsfähig nie eintragungsfähig (auch nicht mit Ausnahme). Ich habe dazu eine Ausnahmegenehmigung, dass die Sidemarker ohne Funktion (quasi als Seitenreflektoren) dran bleiben dürfen. Die Blinkergeschwindigkeit variiert vor allem beim Blinken und Bremsen, weil ja dann der Kreislauf ein ganz andere ist. Mit gut gepflegter Batterie ist das aber zu verkraften.
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Dann herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Zulassung und allzeit gute Fahrt.
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Auch von mir Glückwunsch dass alles doch noch recht gut geklappt hat . Meine seitlichen "reflektieren" auch nur wenn sie von innen angestrahlt werden
wenn mal in meine gegend kommen solltest melde dich.
Gruß
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Vieleicht noch zur Vollständigkeit (auch für andere "Suchende")
Folgende Ausnahmegenehmigungen mussten eingetragen werden (Baden-Württemberg):
§38 Abs. 2 Lenkeinrichtung - Übereinstimmung mit RL70/311/EWG nicht nachgewiesen
Begründung: Lenkung entspricht US-Vorschriften
§43 Abs. 2 Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen - ohne Abschleppeinrichtung
Begründung: Fz wurde vom Fahrzeughersteller ohne Abschleppeinrichtung ausgeliefert, eine Nachrüstung ist technisch nicht möglich
§51a Abs. 1 Seitliche Kenntlichmachung - seitliche Rückstrahler hinten rot
§51a Abs. 6 Seitliche Kenntlichmachung - Seitenmarkierungsleuchten hinten rot
Begründung: die Anbringung ist bauartbedingt, die Leuchten wurden deaktiviert
§54 Abs. 3 Fahrtrichtungsanzeiger - Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot
Begründung: eine Umrüstung ist technisch nicht möglich
Außerdem natürlich noch die LKR Kennzeichen vorne und hinten:
§47 FZV verkleinertes AKZ vorne und hinten durch das LRA erteilt
Vielleicht hilft es ja jemandem ...
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26.07.2020, 23:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2020, 23:40 von daabm.)
LOL - da scheint das landratsamtliche Großfürstentum wieder voll durch...
Punkt 1: Bei mir nicht vorhanden.
Punkt 2: Bei mir nicht vorhanden.
Punkt 3: Bei mir nicht vorhanden. Und ja, die hinteren leuchten rot, die vorderen leuchten gelb und blinken auch. Damit bin ich jetzt schon 4 mal durch die HU gekommen, muß also irgendwie doch mit der StVZO vereinbar sein.
Dafür aber "Rücklehne nicht verstellbar"
Und natürlich fahre ich vorne mit einer Bratpfanne rum :-)) Weil der Fürst von Stuttgart entschieden hat, daß es keine LKR-Kennzeichen gibt (außer für die US-Soldaten - die haben alle kleine, nur wir nicht...)
(Und ja, auch BW...)
Edit: StVO zu StVZO korrigiert.
Viele Grüße, Martin
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Von den erwähnten Ausnahmegenehmigungen habe ich die für die roten Blinker hinten, obwohl die für EZ '69 nicht braucht. Wegen der Kennzeichengröße auch noch eine.
Zusätzlich noch eine, dass die Fahrzeug-Identnummer am Scheibenrahmen ist.
Die roten Side Marker Leuchten hat bei mir noch nie jemand bemängelt und ich fahre schon über 20 Jahre damit herum.
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