Varro Felgen
#41
RainerR...deine selbstauferlegten Predigten sind ja ganz löblich, allerdings ist das unnötig, da es inhaltlich in keinster Weise um das von dir angesprochene Thema geht. NIEMAND hier im Thread hat auch nur mal im entferntesten erwähnt, dass er ohne offizielle Genehmigung irgendewelche "krummen Dinger" drehen möchte, bzw. ohne TÜV-Segen durch die Welt fahren möchte. Wirklich Niemand.
Warum es also bei einigen hier negativ aufstößt, dass du hier den großen Zeigefinger erhebst, liegt wohl daran, dass es einfach unnötig ist. Gepaart mit der Wortwahl war das einfach ein Schuss in den Ofen.

Und genau darum musst du auch nicht "immer wieder erklären", worauf es ankommt. Denn das ist garnicht Inhalt hier.

Da es anscheinend einige wirklich schwer haben, den Kontext und Hintergrund dieses Threades zu erfassen, nochmal zusammengefasst:

Hier geht es um die Möglichket, Erfahrungen zum Thema Felgen auszutauschen in Bezug auf Alternativen zu den Mainstreamfelgen. Wie bereits schon festgestellt wurde, gibt es mehrere Kombinationen, die theoretisch möglich sind. Oft liegt das Problem aber daran, dass Z06 Felgen wenig Absatz erfahren und deswegen viele Hersteller nicht erst ein Gutaschten in Auftrag geben, da es sich wirtschaftlich nicht lohnen wird. Jetzt geht es genau darum, an Festigkeitsgutachten usw. zu kommen, indem man sich direkt bei den Firmen über den Preis informiert und gleichzeitig auch hier, um Erfahrungen zu sammeln oder sogar eine Interessenkonzentrierung zu verzeichnen, mit der die Mindestbestellmenge für ein Gutachten erfüllt ist.
Und ganz wichtig: Hier wird eine LEGALE Lösung gesucht. Wäre der TE "hirnamputiert", hätte er sich einfach irgendwelche Felgen bestellt, diese raufgebastelt und fertig. Alles im Geheimen. Aber die Mühe, alles legal und ordentlich über die Bühne zu bringen, sieht man in diesem Thread. Das sollte man eigentlich deutlich erkennen:

Zitat:Original von Nasenmann
Mit Brandwheels hatte ich schon Kontakt. Dort wurde mir gesagt, dass die Eintragung einiger der Varro Felgen in Deutschland möglich sei.

Warum bemüht sich der TE denn, um alles korrekt ablaufen zu lassen? Um sich hier eine Standpauke anzuhören, dass man gefälligst alles eintragen lassen soll, weil man ansonsten "hirnamputiert" ist? Warum schreibt man sowas? Ich kann absolut keinen Zusammenhang zwischen deinem Text und dem Thread herstellen! Oder wolltest du einfach mal pauschal und präventiv die Moralkeule schwingen, um hier im Rahmen des Lobbyismus etwas Anerkennung zu bekommen? Das wäre zwar wirklich schlecht, aber so könnte ich es immerhin nachvollziehen.

Oft hilft es einfach mal den Thread in Ruhe zu lesen und zu erfassen, worum es wirklich geht.
Viele Grüße, Tobi



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#42
Oh nein, ist es wieder so weit?
Rainer, deine TÜV Textbausteine nerven einfach nur haarsträubend
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#43
Zitat:
Original von BRANDWHEELS[/i]
Genau aus solchen Gründen sind wir hier im Forum schon länger nicht mehr tätig. Was hier geschrieben wird. Da kann man sich nur an den Kopf fassen. Aber das habe ich dem Threadersteller schon am Telefon mitgeteilt


Schade drum, aber eine durchaus verständliche Reaktion!

Ich verstehe nicht, warum gewisse Leute (z.B. RainerR) ihre Meinung nicht in einem zivilisierten Umgangston äußern können. Alt genug (73) wäre er. Jedes Forum lebt von Diskussionen. Es kann jeder seinen Standpunkt kundtun.
Jedoch, der Ton macht die Musik.
Gruß
Rolf
user2011
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#44
Es wird aufgrund der kleinen Stückzahlen auch in Zukunft nur eine sehr geringe Felgenauswahl für die Z06 geben. Und das liegt nicht daran, dass alle nicht zugelassenen Felgen "schrott" sind, sondern schlichtweg daran, dass sich die Beantragung eines Festigkeitsgutachtens, oder gar Teilegutachtens für die Händler, wie z.B. die Firma BRANDWHEELS finanziell nicht lohnt.

Natürlich ist es gut, dass es in Deutschland eine Organisation wie den TÜV gibt, der die Sicherheit von Fahrzeugen und Anbauteilen überwacht. Aber die deutsche "Regelungswut" ist meiner Ansicht nach völlig überzogen.

Die Firma BRANDWHEELS sagte mir ja am Telefon, dass sich ab einer Abnahme von fünf Sätzen z.B. der Varro VD08 die Erstellung eines Festigkeitsgutachtens rechnen würde. Und damit würde sich dann, wenn auch nicht überall in Deutschland eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere realisieren lassen.

Ich verstehe jetzt aber auch, dass manche Firmen hier im Forum nicht mehr tätig werden möchten, wenn jedes Angebot direkt von irgendwelchen selbsternannten Fachleuten schlecht geredet wird...
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."
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#45
Das ist doch ein reines "Talking my position" von jemandem, der auf seiner C5 neben diversen Chrombuchstaben auch noch einen Radsatz von Schmidt spazieren fährt.

Seitdem sind alle Felgen ohne Teilegutachten für ihn Teufelszeug!

mit entspanntem Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#46
Was soll das denn ???

Felgen mit Festigkeitsgutauchten eintragen ??

Absolute Lebensgefahr ??

Eintragung nur mit TÜV-Gutachten ???

Und, und, und.

Darum gehts :

Ein Festigkeitgutachten ist die erste Voraussetzung für die Erstellung eines sogenannten TÜV-Gutachten.
Man bezeichnet es auch als Impact-Test.
Wie der Name schon sagt, wird dabei die Felge zerstört.

Der Test wird dabei auf speziellen Prüfvorichtungen durchgeführt.
Dabei wird noch ein Reifen mit dem kleinsten, möglichen Querschnitt montiert,
da damit die Belastung der Felge am Größten ist.

Beim Test wird eine Felge mit den Maßen xyz als erstes bis zur Verformungsgrenze belastet.
Die Verformungsgrenze ist die Belastung, an der die Felge bei Entlastung nicht mehr in ihre
ursprüngliche Form zurück geht.
Anschließend wird die Felge bis zur Bruchgrenze belastet.

Aus den Meßwerten wir die maximale Tragfähigkeit berechnet.

Ändert sich zB. die ET oder der Lochkeis, ist eine neuer Test mit neuem Festigkeitsgutachten erforderlich.


Im Festigkeitsgutachten würde dann zB. u.a. stehen:

Felge Sowieso
12x20
ET 59
Lochkreis 120,65
Zentrierbohrung 60,7
Tragfähigkeit 750kg
usw.

So.
Damit hat die Felge alles was sie braucht, um sie auf ein Fahrzeug mit entsprechender Anbindung usw. montieren zu können.

Nun geht es zur Erstellung des TÜV-Gutachtens. ( Es geht aber auch bestens ohne. Unten mehr )

Der TÜV-Gutachtenersteller hat nun eine Felge vorliegen, die mit den erforderlichen Daten auf Festigkeit geprüft wurde.
Der Antragsteller möchte ein Gutachten für zB. Fahrzeughersteller S und dem Modell ABC erstellt haben.

Die Arbeit beginnt.

Alle ABC-Modelle prüfen ob es bei den unterschiedlichen Ausstattungen wie
z.B., Motor, Getriebe, Achslasten usw. Unterschiede gibt wie :

Spurbreite ( wegen der zulässigen Abweichung von 2% . Wichtig bei der ET )
Freigang der unterschiedlichen Bremsen.
Unterschiedliche Reifengrößen.
usw.
Jeder Variante muß geprüft und begutachtet werden.

Man muß schon rechnen, ob sich ein solches Gutachten bei kleinen Stückzahlen wirklich lohnt.


Aber dafür gibt es immer noch die Einzelabnahme mit einem Festigkeitsgutachten.

Man benötigt dafür nur einen Prüfer, der das umsetzt was er gelernt hat. "Ein Fahrzeug zu begutachten" .

Er erstellt ein Gutachten für ein einziges Fahrzeug ,und nicht für eine komplette Modellreihe.
Er macht eine Einzelabnahme bei der er z.B.

die Felge auf Maße,Traglast, Anbindung, Freigang der Bremse , und ,und, überprüft.

Nichts anderes als bei einem TÜV-Gutachten.
Nur für ein Fahrzeug.

Alles eintragen und gut ist.
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#47
Danke, Ingo!

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#48
Hallo Ingo,

vielen Dank für deine Erläuterungen, jetzt wird wohl jeder eher verstehen was der Unterschied zwischen einem Festigkeitsgutachten und einem TÜV-Teilegutachten ist. Ergänzend darf ich noch hinzufügen: Als ich noch als Produktmanager einer bekannten Firma Felgen bei renomierten Felgenherstellern fertigen ließ, anschließend das TÜV-Teilegutachten erstellen ließ, mussten wir ein Fahrzeug mit den montierten Felgen und Reifen dem TÜV zur Prüfung zur Verfügung stellen.
Der TÜV, übrigens die TYP-Prüfstelle für NRW in Essen Kray, fuhr dann das Fahrzeug auf dem Testgelände von VW in Ehra-Lessin 1 ganze Woche Probe. Dabei wurden neben Hochgeschwindigkeitstests auch Tests in schwierigen Kurvenfolgen gefahren, und zwar bei maximaler Geschwindigkeit und maximaler Beladung, also dem zulässigen Gesamtgewicht.
Dabei wurde dann begutachtet ob Felgen und die montierten Reifen den Sicherheitsanforderungen genügen, oder eben nicht. Oft wurden auch Auflagen festgelegt, wie z.B. Kotflügel bördeln, oder Einfeder-Begrenzer montieren, u.s.w.
Zurück in Essen wurde dann das Gutachten erstellt, das aussagt, daß die und die Felge mit dem Reifen bestimmter Grösse, u.s. w. mit den und den Auflagen auf diesem einen Fahrzeug gefahren werden darf.
Ein solches Gutachten lag bei ca. 20000 Euro, kein Wunder daß diese hohe Ausgabe bei zu erwartenden kleinen Stückzahlen nicht gestemmt werden kann. Verständlich aber auch, daß der TÜV heute keine Felgen ohne Teile-Gutachten mehr einträgt, Felgen sind Sicherheitsrelevante Teile, und da kann man eben keine halben Sachen mehr verantworten.
Damit ist wohl alles gesagt, für mich ist das Thema jetzt erledigt,

Gruss RainerR
RaRo
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#49
Zitat:Verständlich aber auch, daß der TÜV heute keine Felgen ohne Teile-Gutachten mehr einträgt

das stimmt doch gar nicht
Grüße
Thomas


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#50
Hallo Thomas,

darauf noch eine letzte Antwort: Sollte es noch vereinzelt TÜV Mitarbeiter geben, die Rad-Reifenkombinationen nur auf Grund eines Festigkeitsgutachten eintragen, dann wäre das allerdings sehr ungewöhnlich und wird in der Regel nicht praktiziert! Soweit ich mich erinnere, hat auch Molle mal vor längerer Zeit hier bestätigt daß dies nicht möglich ist.
Davon abgesehn, nochmal eine Zusammenfassung: Ingo hat klar beschrieben, was ein Festigkeitsgutachten beinhaltet, bzw. welche Prüfungen der Felge vorgenommen werden. Dies sind ausschliesslich mechanische Prüfungen, wie sich die Felge materialmässig bei Einwirkungen von aussen verhält. Ich habe anschliessend beschrieben, welche Prüfungen im praktischen Fahrversuch beim TÜV-Teilegutachten vorgenommen werden. Diese zusätzlichen Prüfungen beinhaltet das Festigkeitsgutachten nicht. Das heisst im Klartext: Der Käufer verzichtet freiwillig auf einen nicht unerheblichen praktischen Prüfzyklus, der letztendlich grösstmögliche Sicherheit bei sicherheitsrelevanten Teilen garantiert. Wenn ich sicherheitsrelevante Teile für mein Auto kaufe, dann will ich die bestmögliche Sicherheit mitkaufen! Wie man freiwillig auf einen guten Teil davon verzichten kann, erschließt sich mir nicht, das begreife wer will, ich nicht,

Gruss RainerR
RaRo
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