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- C3 (1968-1982)
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Vielen Dank für die Infos und Dokumente.
Donnerstag werde ich mehr wissen, da dann der sachverständige Beamte wieder da ist.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
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Vielleicht bin ich ja auch auf dem völlig falschen Pferd, aber Du versuchst doch ein H-Kennzeichen zu bekommen, oder?
Wieso muß da etwas umgerüstet werden, wenn das Auto doch original sein soll?
etwas verwirrte Grüße
Ecki
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Eben. Da hat eigentlich Ecki Recht.
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Die Behörde hat die widerstreitenden Aspekte -Originalität hier und Verkehrssicherheit da - gegeneinander abzuwägen. Grundsätzlich gilt da: Wenn eine Umrüstung auf den geltenden Standard (= gelbe Blinker) mit vertretbarem Aufwand möglich ist und das historische Erscheinungsbild nicht zu sehr (Ermessensfrage) leidet, muß umgerüstet werden. Die Originalität ist (leider) kein Persilschein für alles nicht normgerechte.
Gruß
Tripower
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Zitat:Original von Eckaat
Vielleicht bin ich ja auch auf dem völlig falschen Pferd, aber Du versuchst doch ein H-Kennzeichen zu bekommen, oder?
Wieso muß da etwas umgerüstet werden, wenn das Auto doch original sein soll?
etwas verwirrte Grüße
Ecki
Ecki: H-Kennzeichen = TÜV = § 21 © = StVZO = gelbe Blinker.
Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.70 (irgendwo, aber auch nachweisbar) für den Strassenverkehr zugelassen war.
Bei meiner Canibalistischen kann ich bei 07er Nummer auch mit roten Blinker fahren, müsste diese aber später (ab 30 Jahre Fahrzeugalter) für das H-Kennzeichen umrüsten auf gelbe Blinker (Mist).
Nach DEUVET/FIVA darf/muss von der Originalität abgewichen werden, wenn es die StVZO vorschreibt (Beleuchtung bei dauernder Wiederverwendung im öffendlichen Strassenverkehr) oder es Verschleissteile wie Reifen, Zündkerzen usw. betrift.
Also ist bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen warscheinlich schon einiges nicht mehr ORIGINAL!!!
Selbst bei 07er Kennzeichen sind oft die Reifen und Zündkerzen nicht mehr Original!
Ein Fahrzeug, welches 30 Jahre stand und dann auf einmal fahren soll, wird normalerweise eine Macke nach der anderen bekommen.
Und darum wird der Begriff ORIGINAL sehr gedehnt (mit Erlaubnis des DEUVET und der FIVA nach recht strengen Regeln).
Originale Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Eure Angebote über die Kopie der Fahrzeugscheine werden da garnicht weiter
helfen glaube ich, da eine Ausnahmegenehmigung nur noch für Fahrzeuge vor
1970 erteilt werden.
Kurz und knapp, wer keine Genehmigung hat und ein Fahrzeug mit Baujahr
nach 1970 anmelden will muß die roten Blinker ausbauen, das selbe gilt auch für
Sidepipes, die werden auch nicht mehr eingetragen so wurde mir das gesagt.
Eingetragene Grüße
Sandro
[IMG]/userfiles/Black Fighter/lichtbalken.gif[/IMG]
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Hallo,
Kogito ergo sum.... Ich glaube also bin ich...
ich glaube an die Würde eines jeden einzelnen Menschen...
ich glaube dass Menschen bald nicht nur in Sachsen Anhalt demonstrieren...
ich glaube dass gelbe Blinkleuchten wichtig sind, denn 280 Millionen Amis haben sich halt geirrt...
ich glaube dass Klappscheinwerfer ebenso gefährlich sind wie babymordende Rehpinscher...
ich glaube dass nichts ist wie es scheint, erst recht nicht Dinge die zu meiner eigenen Sicherheit nicht sein dürfen oder gar in dicken Büchern stehen und gelehrt werden....
und daher habe ich eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinkleuchten für eine 85er C4 und eine für eine 86er C4 und eine für eine 97er C5 und letztere wurde im April diesen Jahres zugelassen...
schlussendlich glaube ich an das Gute im Menschen und hoffe auch bald für unsere 74er C3 die §21c Zulassung im Originalzustand zu erlangen...
Und wenn es nicht klappt? dann bleiben die Vetten doch ein Traum wie ihn kein Beamter der Welt zu träumen vermag....
und ein 07er Kennzeichen ist doch auch schön...denn es ist rot wie das Blut der Leidenschaft und nicht so (H-) schwarz wie die Zukunft die man uns nicht nur für unsere Autos malt....
PS: Verbrennt nicht die Sparbücher eurer Kinder, denn sie könnten das letzte sein das im Winter Wärme spendet, lange nach dem Job und Haus und Auto schon vergangen sind...
ebenso wie die Autobahnen ohne Tempolimit.
Grüße von Marco
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Da kann ich aber gerade den Gegenbeweis liefern.
Meine 71er LT1 hat vor vier Wochen eine Vollabnahme bekommen mit dem Hinweis auf die erforderliche Ausnahmegenehmigung für die hinteren roten Blinker, die vor drei Wochen von der Zulassungsstelle auch problemlos erteilt worden ist (mit das einzig Problemlose bei dieser Zulassungsstelle, aber das habe ich ja an anderer Stelle schon gepostet).
Ich denke, dass es sich dabei wieder um das gleiche Durcheinander aufgrund von Unkenntnis / Willkür oder was sonst noch handelt wie bei vielen anderen Dingen auch.
Gruß
JR
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Gruß
JR
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