20.04.2004, 20:28
Hat einer von euch diese Marke (Toyo Proxes) auf seiner C5 montiert ? Mein Reifenhändler hat mir ne Unbedenklichkeits-/Freigabebescheinigung der Firma Toyo besorgt, in der es heißt:
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätigen wir, daß gegen die Montge unsere TOYO-Reifen, unter den folgenden Bedingungen, usererseits keinerlei Bedenken bestehen:
General Motors Corvette V/max(inkl. TÜV-Toleranz): 283km/h
Angaben zur Vorderachse:..................................Angaben zur Hinterachse:
Achslast: 860kg ............................................. Achslast: 935kg
Max. Sturz: 2 Grad 0min.................................... Max. Sturz: 2 Grad 0min
Reifen: 245/45R17, 95W reinf......................... Reifen: 275/40ZR18, 99Y
Felge: 8,5 j x17 H2........................................Felge: 9,5 J x18 H2
Mindestluftdruck: 2,3bar...................................Mindestluftdruck: 2,3bar
Abrollumfang: 1989 mm................................ Abrollumfang: 2056 mm
Obige Bescheinigung bezieht sich ausschließlich auf den Einsatz der Reifen im öffentlichen Strassenverkeher gem. § 36 STVZO und kann zur Vorlage beim TÜV oder andere prüfenden Instanzen verwendet werden. Im Übrigen müssen die Auflagen des TÜV-Gutachters und/oder die ABE des Kfz-Herstellers erfüllt sein.
Die Reifenkombination ist nicht ABS/ASR geeignet
Mit freundlichen Grüßen
TOYO Reifen Gmbh
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätigen wir, daß gegen die Montge unsere TOYO-Reifen, unter den folgenden Bedingungen, usererseits keinerlei Bedenken bestehen:
General Motors Corvette V/max(inkl. TÜV-Toleranz): 283km/h
Angaben zur Vorderachse:..................................Angaben zur Hinterachse:
Achslast: 860kg ............................................. Achslast: 935kg
Max. Sturz: 2 Grad 0min.................................... Max. Sturz: 2 Grad 0min
Reifen: 245/45R17, 95W reinf......................... Reifen: 275/40ZR18, 99Y
Felge: 8,5 j x17 H2........................................Felge: 9,5 J x18 H2
Mindestluftdruck: 2,3bar...................................Mindestluftdruck: 2,3bar
Abrollumfang: 1989 mm................................ Abrollumfang: 2056 mm
Obige Bescheinigung bezieht sich ausschließlich auf den Einsatz der Reifen im öffentlichen Strassenverkeher gem. § 36 STVZO und kann zur Vorlage beim TÜV oder andere prüfenden Instanzen verwendet werden. Im Übrigen müssen die Auflagen des TÜV-Gutachters und/oder die ABE des Kfz-Herstellers erfüllt sein.
Die Reifenkombination ist nicht ABS/ASR geeignet
Mit freundlichen Grüßen
TOYO Reifen Gmbh
Sich Nie mit dem Teufel einlassen denn er ändert sich nicht, nur du änderst dich !