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Reifen der Marke Toyo Proxes auf C5 - Druckversion

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Reifen der Marke Toyo Proxes auf C5 - Vetter_macher - 20.04.2004

Hat einer von euch diese Marke (Toyo Proxes) auf seiner C5 montiert ? Mein Reifenhändler hat mir ne Unbedenklichkeits-/Freigabebescheinigung der Firma Toyo besorgt, in der es heißt:

sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätigen wir, daß gegen die Montge unsere TOYO-Reifen, unter den folgenden Bedingungen, usererseits keinerlei Bedenken bestehen:


General Motors Corvette V/max(inkl. TÜV-Toleranz): 283km/h


Angaben zur Vorderachse:..................................Angaben zur Hinterachse:

Achslast: 860kg ............................................. Achslast: 935kg

Max. Sturz: 2 Grad 0min.................................... Max. Sturz: 2 Grad 0min

Reifen: 245/45R17, 95W reinf......................... Reifen: 275/40ZR18, 99Y

Felge: 8,5 j x17 H2........................................Felge: 9,5 J x18 H2

Mindestluftdruck: 2,3bar...................................Mindestluftdruck: 2,3bar

Abrollumfang: 1989 mm................................ Abrollumfang: 2056 mm


Obige Bescheinigung bezieht sich ausschließlich auf den Einsatz der Reifen im öffentlichen Strassenverkeher gem. § 36 STVZO und kann zur Vorlage beim TÜV oder andere prüfenden Instanzen verwendet werden. Im Übrigen müssen die Auflagen des TÜV-Gutachters und/oder die ABE des Kfz-Herstellers erfüllt sein.

Die Reifenkombination ist nicht ABS/ASR geeignet

Mit freundlichen Grüßen
TOYO Reifen Gmbh



- hjpdeg - 20.04.2004

Mit Erfahrungen bezüglich der C5 kann ich leider nicht dienen.

Habe aber auf anderen Fahrzeugen die Toyo Proxes - allerdings nur in den Größen 225 und 235 x 16.

Hier bin ich außerordentlich zufrieden, sie lassen sich sehr gut wuchten und das frühere Problem mit anderen Fabrikaten wegen z.T. nicht behebbarer Standplatten, tritt hier nicht auf.

Diese Erfahrungen lassen sich allerdings nicht unbedingt auf andere Reifenformate umlegen.


- Olly - 20.04.2004

Zitat:Die Reifenkombination ist nicht ABS/ASR geeignet


Hä,wie soll ich den das verstehen?
Wenn ich recht informiert bin ist doch beides in einer C5 vorhanden.
Dann dürftest Du die eigentlich nicht benutzen.

Fragende Grüße

Olly


- Vetter_macher - 20.04.2004

Hi Little, na ich war heute auch beim TÜV mit dieser Freigabe und der Herr Dip.ing Richter meinte das geht i.o !


- Olly - 21.04.2004

Hallo,

schön schön,aber eigentlich wäre das doch nicht Ok,oder siehst Du das anders?
Irgendwas wird sich Toyo mit dem Vermerk ja gedacht haben.

Aber wenn es der "Inschenör" so für in Ordnung hält,Ok.Hat mich
halt nur gewundert. huldigen

Viel Spaß mit den Toyos und berichte doch bitte bei Gelegenheit mal von den Fahreindrücken.Danke.

Viele Grüße

Olly


- Vetter_macher - 21.04.2004

ich denke das dies nur ein Hinweis von TOYO ist auf die mischbereifung bezüglich ! Denn dann dürfte mal die Good year auch nicht fahren ! Haben alle den selben Rollumfang ! Nur so am Rande erwähnt Idee


- meic - 22.04.2004

Hi Vetter_macher (hast du auch einen einfacheren Namen??),

auf meinem anderen Spielzeug fahre ich die Toyo's seit 4 Jahren. Dort fiel mir auf, daß die Reifen im Trockenen gut heben. Einem Rennreifen mit Straßenzulassung (wie dem Yoko A008) kann er nicht das Wasser reichen, dafür kostet er auch nicht so viel. Bei Nässe hab ich sowieso die Hosen so schnell voll, daß ich mir kein Urteil erlauben darf.
Den Standplatten entgegne ich mit 3 bar Druck im Herbst und hin und wieder etwas geschoben. Die Laufleistung ist leider auch nicht exzellent - hängt aber von der Fahrweise / Feinfühligkeit des rechten Fußes stark ab.

Wieso das Gutachten / Eintrag - würde einfach montieren lassen und fahren - dachte die Reifenbindung bezüglich Hersteller ist Geschichte.

Laß wieder was von dir hören, die Eigenschaften auf der C5 würden mich interessieren.

Gruß meic


- Vetter_macher - 22.04.2004

Zitat:Wieso das Gutachten / Eintrag - würde einfach montieren lassen und fahren - dachte die Reifenbindung bezüglich Hersteller ist Geschichte.


Na da muss ich dir allerdings wieder sprechen ! Gibt da schon noch unterschiede bei der sache mit der Reifenbindung (kommt auf das Fahrzeug an) frag einfach mal beim nächsten TÜV Termin den dort anwesenden Dipl.ing Richter


Gruss Roland[FONT=tahoma][FONT=tahoma][FONT=tahoma]


- Frank the Judge - 23.04.2004

Mein TÜV Mann sagte mir, dass die Reifenmarkenbindung nicht mehr zutreffend sei.

Verstehe Dein Bild in diesem Zusammenhang nicht Frage

Grüße


- Goofy - 23.04.2004

Frank und sein TÜV-Mann haben Recht hier ein Auszug aus den neuen Bestimmungen.

Gruß Thomas