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Ich würde noch eine Reifenfreigabe vom jeweilligen Hersteller besorgen,schaden kanns nicht!
Gruss Chris
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Nein, du brauchst eine Bestätigung vom Reifenhersteller, dass du diese Reifengröße auf deiner Felgengröße fahren darfst.
Das hat nix mit der Corvette zu tun... einfach wegen Reifenbreite / Querschnitt in Verbindung mit der Felgenbreite.
Gruß, Mathias
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Du musst Dir ein Gutachten von einem anderen Fekgenleiferanten herbeiziehen in dem diese Reifenkombination im Gutachten erwähnt ist.
D.h. die Reifenkombi muss durch ein Gutachten abgedeckt sein.
Wer hat Dir diese Reifenkombination empfohlen/verkauft??
Die ist schon sehr selten.
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Ohne Gutachten macht der TÜV gar nichts, die Jugs sind da unerbittlich geworden,
Gruss RainerR
RaRo
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So wie ich es verstehe, sind die Felgen schon mit einer anderen Reifengröße eingetragen.
Also dürfte doch die Montierbarkeitsbescheinigung dem Prüfer reichen.
Natürlich muss der Abrollumfang passen und das Rad ausreichend
abgedeckt sein und auch genügend Platz im Radkasten haben.
Gruß, Mathias
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Ich würde auch beim Reifenhersteller anfragen und außer der Felgengröße auch Gewicht, Gewichtsverteilung und Höchstgeschwindigkeit angeben. Mit so einer Freigabe habe ich meine Reifen eingetragen bekommen. Der Abrollumfang darf aber nur in geringem Maße von der Originalkombo abweichen.
Frank
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Ich habe etwas ähnliches vor. Bei mir sind Felgen montiert in den Maßen 9x 19 und 10,5 x 20. Im Augenblick mit Reifen 245/35 und 285/30 . Ich hab bei Brandwheels nachgefragt, ob 265/30 vorn und die besagten 305/25 hinten möglich wären. Dies wurde grundsätzlich als möglich bezeichnet, bedürfe aber einer Einzelabnahme.
Gruß
Frank