Zitat:Original von Seapilot
Meines Wissens ist die unsägliche Bindung an einen bestimmten Reifenhersteller und Typ schon lange Geschichte. Seinen Anfang hatte dieser Mist in den 80er Jahren bei Motorrädern. Für jede Umbereifung musste man um eine Freigabe beim Hersteller betteln. Besonders schei.... wenn man erst kurz vor einer Reise, oder wegen einer Panne, einen Reifen brauchte und das vorgeschriebene Model nicht verfügbar war. Die PKW Hersteller folgten dann mit einigen schnellen Fahrzeugen diem negativen Vorbild. Und ich bin relativ sicher das es diese Herstellerbindung nicht mehr gibt. Lediglich die eingetragenen Reifengrößen und die Traglast, sowie V-Index sind entscheidend.
Trotzdem würde ich niemals auf meinen Moppeds verschiedene Kombinationen fahren. Das Fahrverhalten ändert sich unberechenbar. Bei schnellen PKW´s würde ich auch nur im Notfall solche Experimente machen.
Legal wäre es aber.
Knut
Das rollt aber der TÜV mit seiner Macht wieder von hinten auf.
Beispiel:
Meine GSX 1100G fährt eigentlcih auf Metzler ME 55.
Das ist die einzige Marke die zugelassen ist.
Wurd vor 3 Jahren nun eingestellt.
Einen Nachfloger gibt es nicht.
Also viel in Foren unterwegs gewesen.
Auf Schrifliche Anfrage an Metzler wurde mir der MEZ 4 empfohlen.
Also gekauft raufgemacht. Nächstes Jahr beim TÜV
Kein TÜV.
Ohne Reifenfreigabe des Reifenherstellers für das Motorrads kein TÜV . Punkt
( Auch Dekra , Küs usw.nicht)
Letzendlich hat auf Druck des GSX Forum sich der Reifenhersteller dazu mit breitschlagen lassen ( Umsatz war groß genug und Geld winkte)
für die GSX 1100G eine Reifenfreigabe zu erteilen.
Laut Aussage der Verkehrsministers ist das keine Sache des Motorradherstellers bei Altbeständen vor dem Verbot der Reifenfestscheibung. Das trifft aber nur komplett neu eingeführte Modelle nach einem bestimmten Datum.
Der Unsinn geht auch Heute noch weiter. Frage mal Porsche Turbo 911 Faher.
Da steht im Brief nicht nur der Hersteller und Reifenname drin, sondern auch wo der Reifen hergestellt werden muss!!!! um betreiben werden zu dürfen.
In meinem und Porsche Fall gibt es nun gennügen Nutzer, welche Druck auf dem Hersteller der Reifen machen können um weiter fahren zu können.
Bei Spartenautos wie z.B Ferrari können die Nutzer schon mal in die Röhre schauen.
Dort ist es üblich, sich einen guten Orginalsatz für den Tüv sich aufzuheben
oder sich gegen Gebühr auszuleihen.Danach werden die Reifen wieder zurückgetauscht.
Anders beispiel. Habe auch einen Nissan zx 280 Turbo ( HGS 130 )
Dort sind Reifen im VR Bereich vorgeschreiben. Alle 4 Hersteller bauen diese nicht mehr.
Also , V Max ist 240 Kmh , einfach ZR reifen gleicher Maße drauf. Denkste. Ist auch nicht
zulässig. Auch hier geht es auch nur mir der Herstellerfreigabe.
Manchmal hatte man Glück und ein TÜV Prüfter trug breite Reifen ohne Geschwindigkeitindex oder mit ZR ein.
Diese Breife sind heute Gold Wert und werden gegen Gebühr gerne verliehen für den nächsten TÜV.
Das ist die Realität im Jahre 2012.
Grüße
Frank