@Armin: Och, so eigenartig ist das nicht. Du hast noch bzw. wieder eine recht originale US-Beleuchtung. Die vorderen Blinker und Sidemarker als Standlich ist US-Serie. In den Hauptscheinwerfern waren serienmäßig Sealed-Beam Scheinwerfer drin, die man hier nicht fahren darf - und eigentlich auch gar nicht fahren will. Die für Europa notwendigen H4-Scheinwerfer haben automatisch auch Standlichtbirnchen mit drin, weil das Standard-Teile sind, die z.B. auch im ProjektZwo-Grill vom VW Bus T3 und irgendwelchen alten Japanern verwendung finden.
Eigentlich müssen die Standlichter in den Scheinwerfern angeklemmt sein und die Scheinwerfer schon bei Standlicht aufklappen (wurde ja schon geschrieben) und eigentlich dürften die vorderen Blinker gar nicht als Standlicht leuchten. Und eigentlich dürfen auch die roten Sidemarker hinten nicht leuchten, weil sie keine Einheit mit den Rückleuchten bilden und deshalb gelb sein müssten. Und wenn Du beim TÜFF an einen richtigen Krümelkacker gerätst, wird der das schon alles bemängeln, keine Angst.
Eigentlich müssen die Standlichter in den Scheinwerfern angeklemmt sein und die Scheinwerfer schon bei Standlicht aufklappen (wurde ja schon geschrieben) und eigentlich dürften die vorderen Blinker gar nicht als Standlicht leuchten. Und eigentlich dürfen auch die roten Sidemarker hinten nicht leuchten, weil sie keine Einheit mit den Rückleuchten bilden und deshalb gelb sein müssten. Und wenn Du beim TÜFF an einen richtigen Krümelkacker gerätst, wird der das schon alles bemängeln, keine Angst.
cu ulf
Danke für die Info.
Na dann hoffen wir mal, dass der Krümelkacker noch möglichst lange in der Versenkung verschwunden bleibt.
Mir gefällt das eigentlich alles so, wie es ist.
Gruss Armin
Der Klügere gibt nach?
Wenn die Klugen nachgeben passiert das, was die Dummen wollen.
hab mir diesen Thread sowie auch den anderen verlinkten komplett durchgeschaut, ich hab ne 93er US, die auf TÜV umgerüstet würde von den Lichtern, d.h.
bei Standlicht gehen die Klappscheinwerfer auf mit dem H4 Standlicht und am Heck die zwei äusseren Roten Lampen an.
Das Nebellicht kann ich entweder bei Standlicht oder Fahrlicht dazu einschalten, das ist bei mir bei den vorderen unteren Lampen die innere.
Die Äussere der beiden vorderen unteren Lampen sind bei mir die Blinker.
1) Die vorderen seitlichen beiden Lampen (weiss und orange) sind ohne Funktion, soll das so sein und warum, da sieht ja keiner auf der Autobahn oder an der Kreuzung dass ich blinke, wenn er neben mir ist ?
2) Kann man das bei einer 93er ebenfalls so machen, wie in dem anderen Thread beschrieben, dass man das getrennte Kabel wieder verbindet, so dass das Nebellicht auch ohne Standlicht einzuschalten funktioniert oder muss man das Standlicht dazu einschalten und eben irgendwie versuchen, dass die Klappscheinwerfer drinbleiben und erst bei Fahrlicht ausklappen?
3) Kann man einfach mit Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht fahren ? Soweit ich weiss, darf man Nebelscheinwerfer nur bei Sichtweite unter 50 m einschalten und NUR wenn man das Fahrlicht zusätzlich an hat. Fällt das auf, dass das Nebelscheinwerfer sind (sind es überhaupt welche ??) und keine Tagfahrlampen ?
4) Könnte man im gegeben Fall die Doppellampen vorne unten (Nebel und Blinker) umrüsten auf LED Fahrlicht und den Blinker so drin lassen oder braucht man das Nebellicht (das meiner Meinung nach eh nichts bringt wenns Nebel hat, zumindest sichtbar bringt mir das gar nix) ?
Ich glaube, mit den vier Fragen sollten dann alle Fragen erledigt sein zu dem Thema (bis auf die Verkabelung)
Zu Punkt 3: du verwechselst hier die Nebelrückleuchten mit den Nebelscheinwerfern. Die Nebelscheinwerfer darfst du auch bei schlechter witterungsbedingter Sicht, also z.B. bei Regen oder Schneefall oder eben Nebel einsetzen. Das mit den 50 Metern Sicht gilt für die Nelbelrückleuchten. Als Tagfahrleuchten sind die Nebler nicht gestattet. Aber wenn juckt das schon ?
Zitat:Original von Midnight-Cruiser
Zu Punkt 3: du verwechselst hier die Nebelrückleuchten mit den Nebelscheinwerfern. Die Nebelscheinwerfer darfst du auch bei schlechter witterungsbedingter Sicht, also z.B. bei Regen oder Schneefall oder eben Nebel einsetzen. Das mit den 50 Metern Sicht gilt für die Nelbelrückleuchten. Als Tagfahrleuchten sind die Nebler nicht gestattet. Aber wenn juckt das schon ?
stimmt. hab die stvo nochmal durchgelesen, es spricht anscheinend auch nichts dagegen, die nebelscheinwerfer alleine zu nutzen ohne abblendlicht.
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1)
Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
d.h. wenn die nebelscheinwerfer weniger als 40 cm vom rand des fahrzeugs angebracht sind, darf man sie auch ohne abblendlich benutzen, weil sie die fahrzeugbegrenzung markieren.
§17 Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
da wären wir schon beim punkt, dann ist es immer noch "legaler" mit nebelscheinwerfern (anstatt abblendlicht) zu fahren wenn die witterung es tagsüber erfordert, als mit standlicht und insofern ausgeklappten scheinwerfern.
§17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
d.h. nur bei extrem schlechtem wetter darf man überhaupt tagsüber licht einschalten und vor allem die nebelscheinwerfer, auch wenn man sie anstatt des abblendlichtes nutzen darf.
so, jetzt kommt meine schlussfolgerung (aufgepasst) :)
da man auf der autobahn und in europa eigentlich immer mit TAGfahrlicht fahren "soll" und darf, dieses aber nicht so hell wie das abblendlicht oder die nebelscheinwerfer ist, darf man im grunde an der C4 gar kein Licht tagsüber anmachen, wenn die witterung es nicht erlaubt, und auf gar keinen fall das standlicht. Man darf nur Licht nutzen, wenn man tagfahrlicht hat. Standlicht ersetzt das Tagfahrlicht laut StVO nicht. wenn das wetter schlecht ist tagsüber, darf man aber anstatt des abblendlichts NUR die nebelscheinwerfer anmachen.
insofern denke ich, wenn man durch den wald fährt, wo es dunkler ist, oder wenn es im sommer bewölkt ist und dunkel wird, obwohl es tag ist, und man eh das standlicht oder abblendlicht einschalten "würde" weil es einfach normal ist im verkehr (auch wenns gegen die stvo ist), kann man auch einfach die nebelscheinwerfer benutzen und muss die scheinwerfer nicht ausklappen.
es ist aber kein ersatz für tagfahrlicht.
trotz allem sollte es laut StVO erlaubt sein, die Beleuchtung der C4 insoweit abzuändern, dass man die Nebelscheinwerfer einschalten kann, obwohl die Scheinwerfer mit H4 Lampe für Standlicht und Abblendlicht eingeklappt sind, da man die Nebelscheinwerfer ANSTATT dem Abblendlicht tagsüber nutzen darf, wenn es die Witterung erfordert.
Bei Nacht muss natürlich das Abblendlicht an sein.
wenn ich wirklich falsch liegen sollte, korrigiert mich bitte.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
d.h. nur bei extrem schlechtem wetter darf man überhaupt tagsüber licht einschalten und vor allem die nebelscheinwerfer, auch wenn man sie anstatt des abblendlichtes nutzen darf.
Wo steht das? Es heisst nur, dass es bei schlechter Witterung Pflicht wird das Abblendlicht einzuschalten (oder anders ausgedrückt: Man muss!). Bei guter Witterung und guter Sicht darf man sie auch anschalten. Das Abblendlicht darf 24h am Tag brennen, egal ob Sonne, Schnee, Regen oder Weltuntergang... MUSS aber Tagsüber NUR bei schlechter Witterung (Sichteinschränkung durch Nebel, Regen o.ä.).
Zusätzlich heisst es, dass Nebelscheinwerfer NUR bei schlechter Witterung eingeschaltet werden dürfen. Diese dürfen nicht bei normaler Witterung eingeschaltet werden. Auch wenn viele denken, es wäre cool bei bestem Wetter mit Nebelscheinwerfer rumzufahren weil es bulliger wirkt -> DAS ist der Punkt der in diesem Paragraphen verboten wird.
Zitat:Original von digitalray
so, jetzt kommt meine schlussfolgerung (aufgepasst) :)
da man auf der autobahn und in europa eigentlich immer mit TAGfahrlicht fahren "soll" und darf, dieses aber nicht so hell wie das abblendlicht oder die nebelscheinwerfer ist, darf man im grunde an der C4 gar kein Licht tagsüber anmachen, wenn die witterung es nicht erlaubt, und auf gar keinen fall das standlicht.
Das mit dem Abblendlicht hab ich ja oben bereits erwähnt.
Also Standlicht whärend der Fahrt: Das geht rein rechtlich so oder so nicht. Es heisst ja nicht umsonst: STANDlicht! Egal ob Schlechtwetter, Tag oder Nacht - sobald das Auto sich bewegt darf rein rechtlich kein STANDlicht brennen!
Zitat:Original von digitalray
Man darf nur Licht nutzen, wenn man tagfahrlicht hat. Standlicht ersetzt das Tagfahrlicht laut StVO nicht.
.
Standlicht ersetzt das Tagfahrlicht nicht, es ist ja auch nur ein STANDlicht - Abblendlicht kann Tagfahrlicht dagegen ersetzen. Mein 16 Jahre alter Subaru schaltet deshalb bei "Zündung an" automatisch das Abblendlicht an. Damit wurden die Regelungen der Länder eingehalten, die vor über 20 Jahren das Tagfahrlicht schon zur Pflicht gemacht haben. Abblendlicht ersetzt in diesem Fall das Tagfahrlicht!
Zitat:Original von digitalray
insofern denke ich, wenn man durch den wald fährt, wo es dunkler ist, oder wenn es im sommer bewölkt ist und dunkel wird, obwohl es tag ist, und man eh das standlicht oder abblendlicht einschalten "würde" weil es einfach normal ist im verkehr (auch wenns gegen die stvo ist),
Nochmal: Abblendlicht ist nicht verboten! Gerade wenn es im Sommer bewölkt ist oder in Wäldern dunkel ist: Wie krank müsste das Gesetz sein, wenn es in diesen Situationen sämtliches Licht verboten würde?!? Gerade dann ist Licht einzuschalten!! Du schaltest ja auch in langen Tunneln das Licht ein - egal ob es nun Mitte Dezember ist und es schneit wie verrückt oder ob es Mitte Juli und Wolkenlos ist!
Zitat:Original von digitalray
es ist aber kein ersatz für tagfahrlicht.
Nochmal: Abblendlicht kann Ersatz sein - Standlicht nicht!
Zitat:Original von digitalray
Bei Nacht muss natürlich das Abblendlicht an sein.
Da sowieso. Genauso wie an dunklen Stellen tagsüber!
Nachtrag: Nicht das jetzt noch eine Diskussion über den Mehrverbrauch kommt, wenn Tagsüber mit Abblendlicht gefahren wird.
Bei gutem Wetter fahre ich natürlich nicht mit offenen Schlafaugen. Aber sobald es etwas trübe wird verlangt es die Sicherheit - lieber mit offenen Schlafaugen gesehen werden als mit zugeklappten Scheinwerfern übersehen zu werden... Und das will auch der Gesetzgeber so!
jetzt, nachdem das geklärt ist, bleibt ja dann nur noch die frage, ob man die nebelscheinwerfer auch ohne ausklappen des abblendlichts einschalten können darf, oder nicht bzw. ob der tüv was dagegen hat.
denn es steht ja nirgends, dass man die nebelscheinwerfer nur zusammen mit dem abblendlicht benutzen darf.
man darf sie nur bei schlechter witterung wie regen, nebel oder schnee benutzen, und zwar anstatt des abblendlichtes.
insofern müsste es doch auch erlaubt sein, diese möglichkeit in der beleuchtung der C4 einzurichten und zwar dass mit nicht ausgeklappten scheinwerfern die nebelscheinwerfer eingeschaltet werden können.
dann könnte man diese z.b. bei regen tagsüber nutzen (nur wenn die sicht "stark eingeschränkt ist") und muss die scheinwerfer nicht ausklappen.
allerdings würde ich persönlich dann wohl trotzdem lieber das abblendlicht nutzen wenn es schon so stark schüttet. man kann es höchstens dazu einschalten und dazu soll es ja auch genutzt werden und nicht anders.
also macht es im grund eigtl. gar keinen sinn, da man es eh nicht einfach so nutzen darf tagsüber, auch wenn es trüb und grau ist.
das einzig sinnvolle wäre meiner ansicht nach, in die doppelscheinwerfer, in denen die nebellampe und der blinker sitzen, das nebellicht gegen tagfahrlicht auszutauschen, indem man dort in die eine kammer einfach ein par led lichter (natürlich zugelassene) oder eben eine glühbirne, die tagfahrlicht bringt, reinbaut.
denn das nebellicht muss ja gar nicht vorhanden sein.
Zitat:Original von MrYBody
Also Standlicht whärend der Fahrt: Das geht rein rechtlich so oder so nicht. Es heisst ja nicht umsonst: STANDlicht! Egal ob Schlechtwetter, Tag oder Nacht - sobald das Auto sich bewegt darf rein rechtlich kein STANDlicht brennen!
Das ist soooo nicht ganz richtig. Standlicht mit Nebelscheinwerfern ist zulässig - entsprechende Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall vorausgesetzt. Ist auch durchaus sinnig, Stichwort Eigenblendung.
@digitalray: Dürfen dürften die Nebelscheinwerfer nur bei eingeschaltetem Stand- und/oder Abblendlicht eingeschaltet werden können. Beim Einschalten des Standlichts müssten die Scheinwerfer ausklappen. Ich bin mir aber sehr sicher, das hier im Forum eine locker zweistellige Zahl von C4en unterwegs ist, wo die Deckel bei Standlicht erstmal zu bleiben. Wenn man dann dazu die Nebelscheinwerfer einschaltet hat man Nebelscheinwerfer plus Standlicht hinten plus Sidemarker an.
Beim Thema Tagfahrlicht beneide ich die Österreicher. Da darfste die Nebelscheinwerfer runterdimmen und als Tagfahrlicht betreiben. Wäre aber für Deutschland zu unbürokratisch, zu einfach und zu logisch. Hier muss ja wegen jedem Pups erstmal ein Regalmeter an Aktenordnern gefüllt werden, damit die Bürokraten nicht arbeitslos werden...