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Hallo FJR,
in deinem Schriebs ist ein Druckfehler. c) soll sicher heißen größer gleich 7500 U/min, es steht aber kleiner gleich da, was das gleiche wie bei b) ist.
Gruß
Ralf
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Den Screenshot habe ich vom TÜV aus derm offiziellen System. Mir kommt das Thema zunehmend befremdlich vor. Für uns gilt übrigens b). Alle Typgenehmigungen ab Modelljahr 2009 folgen dem auch. Die 2008er Typgenehmigung z.B. ist m.E. schlichtweg falsch, da die Angaben nicht mit der Richtlinie übereinstimmen.
Gruß
Franz
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Auch der TÜV macht manchmal Fehler. Nicht alles Gedruckte ist immer richtig.
Gruß
Ralf
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Hallo,
ich hatte bei meiner C6 auch mal eine Fox- Anlage.
Die hat keine Klappen und muss auch nicht eingetragen
werden !!!! Mitführen der Papiere reicht.
Gruß
Peter
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Zitat:Original von PeterC7
Hallo,
ich hatte bei meiner C6 auch mal eine Fox- Anlage.
Die hat keine Klappen und muss auch nicht eingetragen
werden !!!! Mitführen der Papiere reicht.
Das ist eine ECE-Richtlinie. Die macht ja nicht der TÜV...
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Bei einem Teilegutachten,wie bei der Fox, muss es eingetragen werden,bei einer EG Betriebserlaubnis nicht. Man sollte auch nicht zwischen Standgeräuschstandgeräusch und Fahrgeräusch verwechseln. Standgeräusch heißt nicht Standgas!
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Zitat:Standgeräusch heißt nicht Standgas!
Hat doch auch noch keiner hier behauptet, oder?
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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115 db mit einer Fox Anlage? Ich hatte die auch mal drauf und die war, egal bei welcher Drehzahl, meilenweit von 115 db enfernt. Sicher das an deiner Fox nichts manipuliert wurde?
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kann ich nicht sagen, habe die Anlage gebraucht gekauft, wobei die Schweißnähte original aussehen.
Ich war auch erstaunt als ich die Meßwerte gesehen habe, aber bei 4000 rpm war der "Sound" schon gewaltig
Gruß
Rüdiger
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Jürgen hatte doch schon geschrieben, dass bei der LS2 das Standgeräusch bei 3000 1/min (halbe Nenndrehzahl) gemessen werden muss. Der Kollege hat sich bestimmt vertan und 3/4 genommen. Dann dürften die Werte auch passen, wobei gesagt werden muss, dass bei Zubehör-Anlagen keine Dauerhaltbarkeit gemessen wird. D.h. bei einer gebrauchten Anlage kann der Wert auch nach oben gehen. Hinzu kommen noch Meßungenauigkeiten. Daher ist bei der Standgeräuschmessung auch eine Toleranz von 5 dB(A) zulässig. Wenn man jetzt noch zugrunde legt, dass Dezibel logarithmisch aufgetragen werden und 3! dB(A) eine Geräuschverdopplung darstellt, kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einer Original-Anlage 115 dB(A) rauskommen.
Alex
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