@Denny, der Mann, der hinter einem in die Drehtür reingeht und vor einem wieder rauskommt! Respekt!
@Frank, es gibt offenbar mehrere Varianten, nicht nur preislich gesehen. Mein Englisch ist allerdings eine mittlere Katastrophe, sodass ich hier mehr spekuliere. Es wohl gibt Varianten, die das ganze Schloss außer Gefecht setzen und andere, die dem BCM nur vorgaukeln, dass alles ok ist. TÜV und auch Versicherungen dürften dabei die Haare zu Berge stehen.
wir haben ja bereits mehrere Planspiele versucht, wobei uns die freundliche Briefvariante vorab am geeignetsten erschien - auch der Kosten wegen. Diskussionsstoff waren aber auch noch das Kraftfahrzeug-Bundesamt, die ja bekanntlich die ordentlichen Rückrufaktionen abwickeln, oder eben die Presse - frei nach dem Motto »BILD kämpft für Sie!«.
Nachdem Jochen und ich aber feststellen mussten, wie schwer es allein war, die Besitzer und deren C5-Historie zusammen zu suchen, haben wir die Alternativen erst einmal auf Eis gelegt.
Das US-Forum verfolge ich leider nicht. Was haben die Leute denn dort gemacht. Eigentlich sind doch die Amerikaner immer recht klagefreudig. Sicher wird es auch einige Juristen unten den Vettefahrern in den Staaten geben. Wundert mich, dass diese anscheinend ihre Chance einen medienwirksamen (kann ich mir zumindest vorstellen) Streit zu führen nicht genutzt haben. Sind die Leute aus Hollywood-Land nicht Weltmeister in Sammelklagen und Zeugs?
Immerhin gabe es in der Vergangenheit einige spektakuläre Urteile gegen KFZ-Hersteller, die das Thema Sicherheit und Rentabilitätsgründen verdrenkt haben.
Möglicherweise gehört hierzu aber tatsächlich erst ein wirklicher Ernstfall mit Toten oder Verletzten, was hoffentlich nie passieren wird.
Der Weg über die Medien könnte möglicherweise funktionieren. Allerdings habe ich eigentlich eine tiefe Abneigung gegen öffentliches Anschwärzen, auch wenn es hier wohl angebracht wäre. Die Reaktionen u.a. auf unser Schreiben nötigen fast zu weiteren Schritten dieser Art. Auch möchte ich irgendwie kein Negativbericht über unsere Lieblinge im Fernsehen anschauen müssen. So blöd sich das auch bei dieser ernsten Sache anhört, aber auf einen TV-Schaumeier mit einem Bericht über unsere "gefährlichen" Renntüten kann ich auch verzichten. Unsachliche und oberflächliche Skandalberichte sind mir zu wider.
Ich lese auch sehr selten Autozeitschiften. Welche sind der hier als einigermaßen seriös in ihrer Berichterstattung anzusehen. Vielleicht macht hier ein Gespäch mit dem einen oder anderen Chefredakteur mehr Sinn, betrachtet man Aufwand und mögliches Ergebnis. Auch ist mir die Position und Rolle beispielsweise des ADAC für einen solchen Vorstoß nicht klar. Vielleicht gibt es hierzu Erfahrungen und Einschätzungen.
Auch wenn an dieser Stelle noch keine griffige Idee haben, sollten wir das Thema nicht sterben lassen. Dazu ist es zu wichtig und auch zu ärgerlich.
Zumindest haben so neue Forumsmitglieder und C5-Besitzer eine wichtige Information, die anscheinend bei den nichtorganisierten (sicher das falsche Wort) kaum bekannt ist.
Also, schön weiter nachdenken. Und wird schon was spannendes Einfallen!
ich werde mich morgen mal beim Kraftfahrzeug-Bundesamt schlau machen, wie dort im allgemeinen die Vorgehensweise bei derartigen Vorfällen ist. Wir haben ja bereits eine Liste von Betroffenen und diese angereichert mit den Beiträgen aus dem US-Forum dürfte auch den Beamten dort Aufmerksamkeit abverlangen. Da dies die oberste Straßenverkehrsbehörde ist, müsste es doch mit dem zugehen, wenn man auf diesem Weg nicht irgendetwas in Bewegung bringen könnte.
Wie Denny bin ich auch der Meinung, dass ich keine Gurke fahren möchte, die durch die Presse gezogen wird und einem entweder Beileidsbekundungen oder höhnisches Gelächter sicher sind.
heute Morgen habe ich mit einem sehr netten und auskunftsfreudigen Mitarbeiter des Kraftfahrt-Bundesamtes – zuständig für Rückrufaktionen - in Flensburg telefoniert. Die Sachlage ist, wie zu vermuten war, eindeutig zweideutig und äußerst schwierig greifbar.
Das KBA unterscheidet zwei Arten von Rückrufaktionen:
1. Freiwillige Rückrufaktion nach dem Produkthaftungsgesetz
Hier tritt das KBA nur als Dienstleister der Hersteller auf, stellt Halteranschriften aus dem Zentralen Fahrzeugregister zur Verfügung und übernimmt im Auftrag der Hersteller unmittelbar die Benachrichtigung des Halters – aber auch nur mit amtlichem Charakter. Diese Aktionen haben deshalb nur privatrechtliche Relevanz, wie eben die »GM-Campaign« oder eben »Customer Satisfaction Campaign«.
Interessant ist allerdings auch, dass das KBA unter anderem auch das Internet als Informations-Plattform nutzt und freiwillige Rückrufaktionen der Hersteller beobachtet, um im Notfall einschreiten zu können.
2. Angeordnete Rückrufaktion nach dem Produktsicherheitsgesetz
Das KBA muss von Amts wegen einschreiten, wenn sicherheitsrelevante Mängel an Fahrzeugen erkennbar werden oder mehr als ein Schadenfall nachweislich dokumentiert wird. Dann erzwingt das Bundesamt beim jeweiligen Hersteller eine Rückrufaktion.
Fazit: Uns, den Usern des Corvetteforums, oder jedem Einzelnen von uns, steht es frei, die Sachlage dort in Flensburg vorzutragen. Das KBA muss dann tätig werden. Die Datenbank wird nach ähnlichen, dokumentierten Vorkommnissen durchsucht. Ist kein ähnlicher Fall erfasst, wird sich der Sachbearbeiter anhand der ihm vorliegenden Daten im günstigsten Fall an den Hersteller wenden und Aufklärung fordern. Nach Aussagen des Sachbearbeiters wird die Herstellerauskunft vermutlich aber in der Diktion gehalten sein, wie wir sie bereits vorliegen haben.
Die Schwierigkeit ist einfach, dass solange kein Schadenfall – mit oder ohne Personenschäden - in Deutschland aufgetreten ist und auch nachgewiesen werden kann, dem KBA rechtlich die Hände gebunden sind. Vorfälle in den USA würden zwar möglicherweise auch in die Überlegungen mit einbezogen, hätten aber lediglich verstärkenden Charakter. Da die Lenksäulen-Blockierung zufällig oder gar nicht auftritt, ist auch ein Sachverständigen-Gutachten nicht beizubringen. Die Beweislast liegt im Augenblick nur bei uns C5-Fahrern. Allein die im DIC dokumentierte Warnmeldung würde als Beweis nicht ausreichen. Bleibt zu hoffen, dass der Ernstfall nie eintreten möge. That's it!
entscheidendes Beruhigungsmittel dürfte künftig die von Tripower/HK-Vette General Motors abgerungene Bestätigung sein. Jeder C5-Fahrer sollte dies zu seinen wichtigsten Unterlagen und eine Kopie davon in den Führerschein legen.