27.07.2017, 11:47
Das Auto ist das eine, der Schadenersatz das andere. Dass man ggf. dem neuen Käufer das Auto nicht einfach per Gerichtsbeschluss wieder wegnehmen kann bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass man ihm mit dem eingeklagten Schadenersatz nicht das Auto abkaufen kann.
Zwischen "Auto weg" und "Auto da" liegt ein breites Spektrum an Fragen und Antworten.
Zwischen "Auto weg" und "Auto da" liegt ein breites Spektrum an Fragen und Antworten.
Stefan