18.11.2003, 10:20
Moin !
Ist es gut gemacht, erkennst du es gar nicht, an unserem A6 hatte es auch ein Sachverständiger nicht erkannt, erst ein Anruf bei dem Erstbesitzer ergab, das er das Auto schon mit 70.000 mehr verkauft hatte als wir es als 4t besitzer bekamen.
Ruf den Erstbesitzer an, die kennen meistens die alten Tachostände.
Und, es ist nicht strafbar, den Tacho zu kurbeln. Strafbar ist nur, den neuen tachostand mit der absicht eines höheren Erlöses zu verheimlichen.
Ist es gut gemacht, erkennst du es gar nicht, an unserem A6 hatte es auch ein Sachverständiger nicht erkannt, erst ein Anruf bei dem Erstbesitzer ergab, das er das Auto schon mit 70.000 mehr verkauft hatte als wir es als 4t besitzer bekamen.
Ruf den Erstbesitzer an, die kennen meistens die alten Tachostände.
Und, es ist nicht strafbar, den Tacho zu kurbeln. Strafbar ist nur, den neuen tachostand mit der absicht eines höheren Erlöses zu verheimlichen.
Gruß daheim
der Cowboy
When I´m right, no one remember
When I´m wrong, no one forget.............
der Cowboy
When I´m right, no one remember
When I´m wrong, no one forget.............