22.04.2011, 10:28
Zitat:Original von Corv76
PS: Vor der H-Zulassung sollte man m.E. auch die StVZO gelesen haben. Sowie die entsprechenden Ausnahmeregelungen für Oldtimer (z.B. für rote Blinker).
Wo finde ich da was (nicht die StVZO, sondern die Ausnahmeregelungen für Oldtimer)?
ich weiß nur, wie das hier im Süden der Republik gehandhabt wird. Gibt es was zum Nachlesen wie das anderswo geregelt ist?
Hier werden auch bei Oldtimern keine Ausnahmegenehmigungen für rote Blinker erteilt, zumindest nicht ohne gute Beziehungen.
Entweder ist das Fahrzeug vor 1970 zugelassen, dann sind rote Blinker auch ohne Ausnahmegenehmigung zulässig, oder es muss auf gelbe Blinker umgebaut werden.
Alle Umbauten, die erforderlich sind, damit das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist, sind auch bei einem H-Kennzeichen zulässig, egal ob original oder nicht.