25.11.2010, 12:13
Und weiter gehts:
gem. Art.21 Abs.1 des DBA Deutschland-USA können sog. andere Einkünfte nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Dies wäre aus hiesiger Sicht Deutschland. Eine Steuer auf Lotteriegewinne würde dann nicht anfallen. Gem. Art.2 des Abkommens fällt allerdings nur die Bundeseinkommensteuer unter diese Regelung, nicht jedoch die möglichen Steuern der einzelnen Bundesstaaten. Die können jeweils unterschiedlich sein. Zu Californien habe ich gelesen, dass dort keine Steuer auf Lotteriegewinne anfällt.
Zu beachten ist noch, dass die Ansässigkeit von den USA anders beurteilt wird, als von Deutschland. Dort gibt es den "substantial presence test", der bereits bei einer Anwesenheit von 31 Tagen im Veranlagungszeitraum in den USA zur Ansässigkeit führen kann.
Unabhängig von der endgültigen Steuer dürfte tatsächlich zunächst eine 30%ige Abzugssteuer anfallen (wo die allerdings bei einem Auto abgezogen werden soll, weiß ich nicht), die aber erstattet werden kann.
tschüß
Matthias
gem. Art.21 Abs.1 des DBA Deutschland-USA können sog. andere Einkünfte nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Dies wäre aus hiesiger Sicht Deutschland. Eine Steuer auf Lotteriegewinne würde dann nicht anfallen. Gem. Art.2 des Abkommens fällt allerdings nur die Bundeseinkommensteuer unter diese Regelung, nicht jedoch die möglichen Steuern der einzelnen Bundesstaaten. Die können jeweils unterschiedlich sein. Zu Californien habe ich gelesen, dass dort keine Steuer auf Lotteriegewinne anfällt.
Zu beachten ist noch, dass die Ansässigkeit von den USA anders beurteilt wird, als von Deutschland. Dort gibt es den "substantial presence test", der bereits bei einer Anwesenheit von 31 Tagen im Veranlagungszeitraum in den USA zur Ansässigkeit führen kann.
Unabhängig von der endgültigen Steuer dürfte tatsächlich zunächst eine 30%ige Abzugssteuer anfallen (wo die allerdings bei einem Auto abgezogen werden soll, weiß ich nicht), die aber erstattet werden kann.
tschüß
Matthias