11.10.2010, 17:58
Zitat:Original von fliegerdidi
Bübchen, ein Sachverständiger und der Staatsanwalt weisen dir sogar Vorsatz nach.
Also Versicherungsschutz erloschen .
Und wenn dann noch Körperverletzung dazu kommt, fährst du ein , samt deiner Hochnäsigkeit .
Also Flieger:
Wenn Körperverletzung dazu kommt, ist das eh schlimm genug...
Muss dir nicht erst nachgewiesen werden, dass dieser durch die Lampen verursacht war?
Hochnäsigkeit ist ein gutes Stichwort, das ich in diesem Falle gerne an dich zurückgebe..
Ich brachte dir gegenüber bisher den nötigen Respekt auf, erwarte aber im Gegensatz auch, dass du das selbe tust..
Sorry an alle, dass dieser Thread schon wieder so zerredet wird...
Gruß, Mathias