29.07.2010, 11:31
Wenn ich mir die in diesem Forum verbreiteten Beiträge ansehe, kann man wohl kaum von marginalen Unterschieden sprechen. Wir reden über mehrere hundert Euro pro Jahr. Natürlich wäre das für die Katz', wenn im Schadensfall eine Regulierung ausbleiben würde. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Mein Unfallgegner bei einem Auffahrunfall mit der Corvette war beim ADAC versichert. Die Schadensregulierung meines Haftpflichtschadens erfolgte über die Züricher. Leider waren zum Unfallzeitpunkt Kroymanns und GM insolvent. Ersatzteile in Europa nicht lieferbar. Somit hatte ich Anspruch auf Nutzungsersatz über mehrere Wochen. Die Züricher wollte nicht zahlen (ich hätte mir ja schließlich für die Übergangszeit eine andere Corvette kaufen können!). Auch das Gutachten des von mir gewählten Sachverständigen wurde nicht akzeptiert, ein eigener Sachverständiger bestellt. Als dieser mein Fahrzeug besichtigen wollte, habe ich ihm dies verweigert und einen Rechtsbeistand bestellt. Dieser hat dann das Zweitgutachten erlaubt, in Beisein des Erstgutachters.
Nach Einschalten des Rechtsbeistands wurde der Schaden am Fahrzeug direkt sofort vollumfänglich reguliert. Das Thema Nutzungsersatz war zwei Wochen nach Ende der Instandsetzung abgeschlossen. Soviel meine Erfahrungen zu einem Direktversicherer.
Fazit: Anwalt und alles wird gut.
Mein Unfallgegner bei einem Auffahrunfall mit der Corvette war beim ADAC versichert. Die Schadensregulierung meines Haftpflichtschadens erfolgte über die Züricher. Leider waren zum Unfallzeitpunkt Kroymanns und GM insolvent. Ersatzteile in Europa nicht lieferbar. Somit hatte ich Anspruch auf Nutzungsersatz über mehrere Wochen. Die Züricher wollte nicht zahlen (ich hätte mir ja schließlich für die Übergangszeit eine andere Corvette kaufen können!). Auch das Gutachten des von mir gewählten Sachverständigen wurde nicht akzeptiert, ein eigener Sachverständiger bestellt. Als dieser mein Fahrzeug besichtigen wollte, habe ich ihm dies verweigert und einen Rechtsbeistand bestellt. Dieser hat dann das Zweitgutachten erlaubt, in Beisein des Erstgutachters.
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