23.06.2010, 20:59
Ist vermutlich das gleiche, wie wenn man in einem anderen Kanton zur MFK geht.
Wenn das Aufgebot durch das STVA noch nicht erfolgt ist, kann man in jedem beliebiegen Kanton das Auto vorführen.
Nicht aber, wenn die Einladung bereits vorliegt.
Wenn das Aufgebot durch das STVA noch nicht erfolgt ist, kann man in jedem beliebiegen Kanton das Auto vorführen.
Nicht aber, wenn die Einladung bereits vorliegt.
Gruss
Tunc
"Wenn die Katze ein Pferd wäre, dann könnte man die Bäume hinaufreiten." - Rolf Miller
Tunc