01.06.2010, 16:35
Im Sinne eines geschlossenen Werkvertrages und aus juristischer Sicht kann ich
Deinen Unmut gut verstehen, Gunnar. Die Nichterfüllung halte ich nicht für akzeptabel.
Gruß Edgar
Deinen Unmut gut verstehen, Gunnar. Die Nichterfüllung halte ich nicht für akzeptabel.
Gruß Edgar