10.03.2010, 14:43
Das Standgeräusch höher eintragen ist gar kein Problem. Nur das Fahrgeräusch ist an das Gesetz bzw. bauartbedingt gebunden.
Je höher jedoch das Standgas eingetragen ist UND der Meßwert auch an diese Höchstgrenze kommt, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Du auch das Fahrgeräusch noch schaffst. Bei mir ging das jahrelang gut, mit einer 1500er Bj.89. Da hatte ich im Stand 101 dBa eingetargen und Fahrgeräusch war 89 dBa.
Beim jetztigen Motorrad sind 106 im Stand und 80 im Fahren eingetragen. Ging auch 2 - 3 mal gut....bis ich gemessene 110 dBa hatte, also Standgeräushc noch geschafft (5 dBa Kullanz), der Polizist dann abwer meinte, dass ich das Fahrgeräusch nicht schaffen würde.
Wie gesagt, am Standgeräusch kannst Du herumbasteln lassen, am Fahrgeräusch keinesfalls, weil es im Gesetz festgeschrieben steht. Ich suche noch den Paragraphen............
Je höher jedoch das Standgas eingetragen ist UND der Meßwert auch an diese Höchstgrenze kommt, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Du auch das Fahrgeräusch noch schaffst. Bei mir ging das jahrelang gut, mit einer 1500er Bj.89. Da hatte ich im Stand 101 dBa eingetargen und Fahrgeräusch war 89 dBa.
Beim jetztigen Motorrad sind 106 im Stand und 80 im Fahren eingetragen. Ging auch 2 - 3 mal gut....bis ich gemessene 110 dBa hatte, also Standgeräushc noch geschafft (5 dBa Kullanz), der Polizist dann abwer meinte, dass ich das Fahrgeräusch nicht schaffen würde.
Wie gesagt, am Standgeräusch kannst Du herumbasteln lassen, am Fahrgeräusch keinesfalls, weil es im Gesetz festgeschrieben steht. Ich suche noch den Paragraphen............