10.03.2010, 13:33
da hast Du schon recht, aber Du hattest ja auch nix was Du denen hättest vorhalten können. Ich möcht dahinkommen, das ich das was rechtens ist, schriftlich möglichst in offizeiller Form wie Schreiben des TüV, Arbeitsanweisung der Trachtler etc. dabei hab, und es den Buben dann geben kann damit Sie es lesen und befolgen können. Dann werden Sie die Lust am beschlagnahmen schon verlieren.
Herbert
Herbert