17.02.2010, 05:25
Zitat:Original von JR
Hallo Manfred,
geändert wurde, dass es eine steuerwirksame Umschlüsselung nur noch für Anlagen mit ABE gibt; alles, was nur mittels eines TÜV-Gutachtens eingetragen wird, führt nicht mehr zur Steuerermäßigung.
Inwieweit da auch noch was "halb außen rum" geht, weiß ich allerdings nicht.
mit auf allen Nicht-Oldtimern mindestens Euro2 fahrendem Gruß
JR
JR, ich weiß, aber darum gehts ja hier nicht; sondern um die Frage der Umschlüsselung einer 84er Crossfire. Und dafür gab und gibt es nichts Offizielles, mal unabhängig von obiger Regelung.
Gruß, Midnight-Cruiser