27.01.2010, 15:52
Zitat:Original von fzsz
Zitat:Original von KnightRainer
Kapitalschonende Betriebsnutzung eines Fahrzeugs zur Möglichkeit steuerlicher Absetzbarkeit wie Du sie beschreibst kennen anscheinend die wenigsten.
Ich glaube kaum, dass man hier im Forum jemanden findet, der sich in dieser Richtung nicht informiert hat.
Die Einschätzung der Finanzämter im Bezug auf die steuerliche Betrachtung von "Spaßfahrzeugen" ist aber sehr unterschiedlich und außerdem abhängig von der Tagesform des zuständigen Finanzbeamten..
Das Ganze ist erst in reinen Tüchern wenn es bei der Betriebsprüfung abgesegnet wurde. Bis dahin kann es, je nach Beruf, Nutzung und einiger sonstiger Randbedingungen (z. B. unanfechtbar geführtes Fahrtenbuch) passieren, dass das Fahrzeug als "Spaßfahrzeug" deklariert und deshalb nicht anerkannt wird.
Wenn man von vornherein genug Informationen hat, dass das Auto vom Finanzamt nicht anerkannt wird und man mit der Aktion nur schlafende Hunde weckt, dann würde ich es einfach lassen.
Gruß
Franz
Es kommt vielmehr auf die Nutzung und die entsprechenden Nachweise an.
Bei der 1%-Regelung sollte man ein paar Monate alle Fahrten aufschreiben, so daß man im Zweifelsfalle dokumentieren kann, daß das Fahrzeug mindestens zu 50% geschäftlich genutzt wird.
Wenn die private Nutzung unter etwa 37% liegt, dann empfiehlt sich ohnehin ein Fahrtenbuch, auch wenn es manchmal umständlich ist.
Aus eigener Erfahrung (Prüfung) kann ich sagen, daß die steuerliche Geltendmachung der geschäftlichen Nutzung bei Einhaltung der Bedingungen kein Problem darstellt und anerkannt wird, auch wenn es eine Corvette o.ä. ist.
Gruß, Olli