26.12.2009, 05:27
Zitat:Fahrzeuge ab Erstzulassung 1970 benötigen für rote Blinker eine Ausnahmegenehmigung. Neue Ausnahmegenehmigungen dürfen nicht mehr erteilt werden.
Das ist nicht ganz korrekt; der zweite Satz widerspricht sogar dem ersten. Richtig ist, dass diese Regelung "Fahrzeuge ab 1970..." so Ende der 90er Jahre - genau weiß ich es nicht mehr - herausgebracht wurde. Sie besagt, dass für Fahrzeuge ab Erstzulassung 1970 keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt werden darf und umgerüstet werden muss. Bevor diese Regelung in ihrer Radikalität herauskam, war es so, dass zum Fahren mit roten Blinkern eine Ausnahmegenehmigung erforderlich war; diese wurde von den Regierungspräsidien erteilt.
Ich hatte z.B. bei meiner 86er, 90er und 91er C4 jeweils 2 Einträge in den Papieren. Der erste Eintrag wurde bei der Erstellung der Erstpapiere nach dem Import gemacht und lautete jeweils "für ..... (verschiedene Punkte, u.a. auch die roten Blinker) ..... Ausnahmegenehmigung erforderlich"; der zweite, spätere Eintrag lautete dann jeweils "Ausnahmegenehmigung erteilt durch Regierungspräsidium XY".
So weit die offizielle Lesart. Inoffiziell geht immer was... :)
Gruß, Midnight-Cruiser