25.12.2009, 20:33
Zitat:Original von 454Big2woher stammt das Wissen? hast du da eine Quellenangabe?
Glauben gehört in die Kirche.
Wissen sagt, das ein Importfahrzeug bis Bj. 07/1991 in rot blinken darf.
ich kenne nur die Regelung in Baden-W. und hier ist es nicht so.
Hier gilt:
Fahrzeuge ab Erstzulassung 1970 benötigen für rote Blinker eine Ausnahmegenehmigung.
Neue Ausnahmegenehmigungen dürfen nicht mehr erteilt werden.
Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen bleiben gültig.
Es soll zwar immer noch vorkommen, dass trotzdem entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, mit der Bezeichnung "legal" wäre ich dabei aber vorsichtig.