07.08.2003, 15:06
Nach §§ 83-86 BRAGO würde eine Strafverteidigung vor dem Schöffengericht mit rund 430,- € für den ersten und 261,- € für jeden weiteren Verhandlungstag zu Buche schlagen.
Aber dafür wird heute kaum noch ein Anwalt tätig . Die Regel sind hier Honorarvereinbarungen um die 2.000,- bis 4.000,- €
Gruß
Tripower
Aber dafür wird heute kaum noch ein Anwalt tätig . Die Regel sind hier Honorarvereinbarungen um die 2.000,- bis 4.000,- €
Gruß
Tripower